Verbraucherschützer wollen VW-"Direktvergleich" für alle Dieselkunden

Nach dem überraschenden Ende der Vergleichsgespräche zur Diesel-Musterklage fordern Verbrauchschützer VW zur Ausweitung seines eigenen Angebots an alle Kunden auf. "Statt einige Hunderttausend könnten so Millionen betrogene Verbraucher in den Genuss von Entschädigungszahlungen kommen", schlug der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller, am 17.02.2020 vor. Bei dem angekündigten "Direktvergleich" müsse sich der Konzern zudem – wie versprochen – an den zuletzt erzielten Stand in den Verhandlungen mit dem vzbv halten. Demnach sollen 830 Millionen Euro als Gesamtsumme für im Musterverfahren registrierte Dieselfahrer bereitgestellt werden. VW äußerte sich zunächst nicht dazu.

Musterfeststellungsklage: Formelle Gespräche abgebrochen

Die formellen Gespräche über einen Vergleich für die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage waren am 14.02.2020 abgebrochen worden. Beide Seiten schieben sich gegenseitig die Schuld dafür zu: Während der Autobauer nicht hinreichend begründete Gebührenforderungen von Anwälten des Verbraucherschutzverbands nennt, erklärte der Verband, VW sei bei der Abwicklung der Zahlungen an die Kunden "nicht zu Transparenz und Sicherheitsmaßnahmen" bereit gewesen. Es gibt zudem Streit darüber, wer auf wen Zeitdruck ausgeübt hat. Im Mai 2020 steht die erste Verhandlung zu Einzelprozessen von VW-Dieselkunden am Bundesgerichtshof mit einem möglichen Grundsatzurteil an. Im "Handelsblatt" warf Müller dem Autohersteller vor, nach den Dieselmanipulationen "ein zweites Mal betrogen" zu haben. Die Aufkündigung des Vergleichs habe der vzbv am 14.02.2020 aus den Medien erfahren. Dieser Darstellung widerspreche man energisch, war am 17.02.2020 aus Kreisen des Konzerns zu hören.

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2020 (dpa).