Verbände kündigen Musterfeststellungsklage gegen VW an

Etwa drei Jahre nach dem Beginn des Dieselskandals hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Sie soll am 01.11.2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden, erklärten Vertreter beider Verbände am 12.09.2018 in Berlin. Volkswagen sieht auch nach der Ankündigung der Verbraucherklage gegen das Unternehmen wenig Aussichten für Klagen von Kunden.

Vorsätzliche Schädigung soll festgestellt werden

Der vzbv will insbesondere gerichtlich feststellen lassen, dass der Volkswagen-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat. Die betroffenen Fahrzeuge hätten nach Einschätzung der Kläger nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Konzern schulde den Käufern deswegen grundsätzlich Schadenersatz. Geklärt werden solle in der Folge, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden müsse oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen sei beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen habe.

Rechtsprechung bislang deutschlandweit uneinheitlich

Zuständig für die Klage ist das Oberlandesgericht Braunschweig. Der Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen könnten sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), für die ein Rückruf ausgesprochen wurde, heißt es in der Mitteilung des vzbv. Der Kauf müsse nach dem 01.11.2008 erfolgt sein. "Mit der Musterfeststellungsklage betreten wir bislang unbekanntes Terrain. Ein vergleichbares Verfahren war bisher in Deutschland nicht möglich. Deshalb sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage schwieriger einzuschätzen als in anderen Fällen. Bislang hat die Rechtsprechung deutschlandweit in individuellen Klagen zum Thema Software-Manipulation sehr unterschiedlich geurteilt", so ADAC-Präsident August Markl.

VW sieht keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen

"Das Instrument der Musterfeststellungsklage ändert nichts an unserer Position: Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland", heißt es in einer VW-Stellungnahme vom 12.09.2018. Schon heute blieben die Klagen von Volkswagen-Kunden vor Landgerichten überwiegend erfolglos. Es gebe zudem zwölf Urteile vor Oberlandesgerichten, die allesamt im Sinne von Volkswagen beziehungsweise im Sinne der Händler ausgefallen seien. Auch gebe es inzwischen zahlreiche Zurückweisungsbeschlüsse von Oberlandesgerichten – die überwiegende Mehrheit hiervon ebenfalls zugunsten von Volkswagen beziehungsweise der Händler, erklärte der Autobauer. Den Angaben zufolge sind in Deutschland rund 23.800 Verfahren im Diesel-Skandal anhängig. Rund 6.100 Urteile seien ergangen.

Redaktion beck-aktuell, 12. September 2018.