Ute Hohoff ist neue Richterin am BGH

Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Ute Hohoff zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Die 49-Jährige wurde dem neben allgemeinen Revisionssachen insbesondere für Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen zuständigen Ersten Strafsenat sowie dem Kartellsenat zugewiesen.

Lebenslauf

Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin trat Hohoff im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie zunächst bei dem Landgericht Aachen sowie dem Amtsgericht Eschweiler tätig. Von September 2001 bis Oktober 2002 gehörte sie sodann dem OLG Köln als juristische Mitarbeiterin in der Verwaltungsabteilung an. In dieser Zeit (im Juli 2002) wurde sie zur Richterin am Landgericht Köln ernannt. Von August 2006 bis Februar 2009 war sie als Referentin an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet, wo im November 2008 ihre Beförderung zur Richterin am OLG Köln erfolgte. Dort war sie von März 2009 bis Oktober 2011 mit spruchrichterlichen Tätigkeiten in mehreren Zivilsenaten und zugleich mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut. Ende 2011 wechselte Hohoff an das OLG Düsseldorf, wo sie Mitglied eines Strafsenats wurde und seit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am OLG im August 2015 einen für erstinstanzliche Staatsschutzsachen zuständigen Strafsenat leitete.

Redaktion beck-aktuell, 8. Mai 2017.