Ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Wisconsin hat am Donnerstag die Richterin Hannah Dugan vom Milwaukee County Circuit Court wegen Behinderung von Vollzugsbeamten verurteilt. Dies berichtet u. a. CNN unter Berufung auf die US-Nachrichtenagentur AP.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Dugan im März 2023 Beamte der Bundesbehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement) daran gehindert, einen Angeklagten festzunehmen, der sich mutmaßlich illegal in den USA aufhielt. Die Jury befand Dugan schuldig, die Festnahme aktiv vereitelt zu haben, indem sie die Beamten zunächst auf ihr richterliches Hausrecht verwiesen und anschließend den Angeklagten durch einen nicht öffentlichen Ausgang aus dem Gerichtsgebäude geführt habe.
Vom Vorwurf der Verdeckung wurde Dugan hingegen freigesprochen, nachdem die Jury sich in diesem Punkt nicht einigen konnte. Das Strafmaß für die Verurteilung wegen Behinderung kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil anzufechten. Zuvor hatte sie bereits versucht, die richterliche Hoheit über den Gerichtssaal als Anklagehindernis einzubringen.
Staatsanwalt spielt Bedeutung herunter
Der Fall hatte für internationales Aufsehen gesorgt, fällt er doch in eine Zeit, in der die US-Bundesregierung rigoros gegen mutmaßlich illegale Einwanderer vorgeht und dabei auch immer wieder Druck auf die Justiz ausübt, wenn diese nicht in ihrem Sinn entscheidet. Kritikerinnen und Kritiker hatten deshalb vermutet, die Regierung wollte mit dem ungewöhnlich harten Vorgehen – Dugan wurde zwischenzeitlich vom FBI festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt – ein Exempel statuieren.
Der zuständige Staatsanwalt Brad Schimel bestritt indes, dass es sich um einen politischen Fall handel. "Einige haben versucht, dies zu einer größeren politischen Auseinandersetzung zu machen", wird Schimel in Medienberichten zitiert. "Dieser Fall ist zwar für alle Beteiligten schwerwiegend, aber letztendlich geht es um einen einzigen Tag, einen einzigen schlechten Tag, in einem öffentlichen Gerichtsgebäude. Die Angeklagte ist sicherlich nicht böse. Sie ist auch keine Märtyrerin für eine größere Sache."


