Der bewegte Leichnam: Kann einer Toten noch Gewalt angetan werden?

Erst erschoss er sie, dann verbrannte und vergrub er sie, doch dazwischen wechselte ihr Ehemann noch den Bundesstaat. Ein Gericht in den USA musste klären, ob eine Verurteilung wegen "zwischenstaatlicher häuslicher Gewalt" in Frage kommt oder ob die Gewalt mit dem Tod des Opfers endete.

Lawrence Florentine hatte seine Frau im Juni 2020 in South Carolina erschossen und ihre Leiche nach Kentucky gebracht, wo er sie mit Benzin übergoss, verbrannte und in einem flachen Grab verscharrte. Er war nach einem Geständnis unter anderem wegen Mordes zweiten Grades, zwischenstaatlicher Gewalt mit Todesfolge, Einsatz einer Schusswaffe zur Tötung, Behinderung der Justiz und Einsatz von Feuer bei der Begehung eines Verbrechens zu 30 Jahren Haft verurteilt worden.

Die Verurteilung hielt nun auch vor dem zuständigen US-Bundesberufungsgericht, das am Donnerstag auch das Strafmaß von 30 Jahren bestätigte. Florentine hatte argumentiert, die zusätzliche Strafe von zehn Jahren wegen der Verwendung von Feuer sei unrechtmäßig, da er das Feuer nicht zur Tötung selbst, sondern erst danach eingesetzt habe. Über den Fall und das Verfahren berichtete unter anderem die Webseite Courthouse News Service.

Am Ende war das Feuer

Das erstinstanzliche Gericht war davon ausgegangen, dass das Verbrechen der zwischenstaatlichen häuslichen Gewalt nicht mit dem Tod des Opfers ende. Es hielt die Verbrennung der Leiche für eine Handlung zur Vertuschung der Tötung und sah darin eine Fortsetzung des Gewaltverbrechens. Die Richterinnen und Richter urteilten, Florentine habe Feuer verwendet, um die Spuren seiner Tat zu verwischen, und damit den Tatbestand erfüllt.

Das Bundesberufungsgericht hielt die zusätzliche Verurteilung wegen Feuergebrauchs nun für nicht haltbar, berichtet Courthouse News Service weiter. Das Bundesverbrechen der "zwischenstaatlichen häuslichen Gewalt" sei mit dem Tod des Opfers abgeschlossen, so Richterin Nicole Berner in ihrer schriftlichen Begründung. Handlungen, die erst nach dem Tod erfolgen – etwa, um die Tat zu verbergen oder Spuren zu beseitigen – seien nicht mehr Teil dieser Straftat. Florentine habe das Feuer also nicht zur Begehung des Gewaltverbrechens eingesetzt, sondern erst nachträglich, um die Ermordung seiner Frau zu vertuschen. Daher könne ihm der Einsatz von Feuer nicht als Teil des Gewaltdelikts zugerechnet werden.

Dennoch sah das Gericht keine Notwendigkeit für eine neue Verhandlung. Die drei Richterinnen und Richter betonten, das erstinstanzliche Gericht habe mehrfach deutlich gemacht, dass es dieselbe Strafe auch ohne die zusätzliche Verurteilung ausgesprochen hätte – insbesondere wegen der Schändung der Leiche.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Berufung Florentines unter anderem mit dem Argument widersprochen, dass auch Handlungen zur Vermeidung der Strafverfolgung zur zwischenstaatlichen häuslichen Gewalt zählten und das Verbrennen der Leiche eine solche Handlung sei. Das Gericht wies diese Auffassung zurück. Wie Courthouse News Service berichtet, erklärte Richterin Berner, eine tote Person könne nicht mehr als "Ehepartner" im Sinne des Gesetzes gelten. Die Straftat ende daher mit dem Tod des Opfers. Der Fall wurde daher lediglich zur Korrektur des Urteilstenors an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Redaktion beck-aktuell, cil, 8. August 2025.

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