US-Supreme Court: Refiller verletzen keine Patentrechte von Druckpatronenherstellern

Verkauft ein Patentinhaber ein Produkt, erschöpfen sich sämtliche Patentrechte an dem verkauften Stück, und zwar unabhängig davon, wo das Produkt verkauft wird. Dies hat der US-Supreme Court am 30.05.2017 in einem Rechtsstreit zwischen dem Druckerhersteller Lexmark und dem Refiller Impression Products um das Wiederbefüllen und den Weiterverkauf gebrauchter Druckerpatronen entschieden, wie "heise.de" am 01.06.2017 berichtet hat. Ein vertraglich vereinbartes Verbot, die Patronen wiederzuverwenden und weiterzuverkaufen, führe nicht dazu, dass im Fall eines Verstoßes eine Patentrechtsverletzung gegen den Refiller geltend gemacht werden kann (Az.: No. 15–1189).

Refiller-Unternehmen wegen Patentrechtsverletzung durch Nachfüllen und Weiterverkauf von Druckerpatronen verklagt

Der Druckerhersteller Lexmark verkauft Druckerpatronen in den USA wie im Ausland. Kunden haben beim Kauf zwei Wahlmöglichkeiten: Sie können Druckerpatronen zum Vollpreis oder im "Return Programm" mit einem Preisnachlass erwerben. Im Gegenzug für den Preisnachlass müssen sie sich vertraglich verpflichten, die Patronen nicht wiederzuverwenden und nicht weiterzuverkaufen. Das Refiller-Unternehmen Impression Products erwarb gebrauchte Lexmark-Patronen von Käufern in den USA, auch solche aus dem "Return-Programm", sowie von Käufern im Ausland, die es dann nachfüllte und weiterverkaufte. Lexmark sah sich durch die Wiederbefüllung und den Weiterverkauf der Patronen aus dem "Return-Programm" und der in die USA importierten Patronen in seinen Patentrechten verletzt. In zweiter Instanz erzielte Lexmark vor dem Federal Circuit zunächst einen umfassenden Erfolg.

US-Supreme Court: Sämtliche Patentrechte mit Verkauf des Produkts erschöpft

Vor dem US-Supreme Court musste Lexmark nun eine Niederlage einstecken. Das Gericht hat entschieden, dass Impression Products keine Patentrechte von Lexmark verletzt. Verkaufe ein Patentinhaber ein Produkt, erschöpften sich sämtlichen Patentrechte an diesem Stück. Vertragliche Einschränkungen, die dem Kunden die Wiederverwendung und den Weiterverkauf von Druckerpatronen verböten, könnten zwar vertragsrechtlich durchsetzbar sein, aber nicht im Wege eines Patentprozesses. Es spiele auch keine Rolle, wo der Verkauf erfolge, so dass auch ein Verkauf im Ausland die Patenrechte erschöpfe.

Erleichterung von Grauimporten

"Heise.de" weist auf die Bedeutung der festgestellten weltweiten Erschöpfung hin. Dies nehme Patentinhabern die Möglichkeit, die Erschöpfung nach US-Recht dadurch zu umgehen, dass sie ihre Ware im Ausland verkaufen. Grauimporte von im Ausland erheblich günstigeren Waren würden erleichtert. Dadurch könnte sich etwa das Preisgefüge bei Arzneimitteln erheblich verändern. Laut "Heise.de" lässt die Entscheidung aber offen, welche Möglichkeiten Patentinhabern blieben, wenn sie ein Produkt nicht verkaufen, sondern es zum Gebrauch lizenzieren oder eine Dienstleistung anbieten.

Redaktion beck-aktuell, 1. Juni 2017.