US-Kontrollbehörde: Zurückhalten der Ukraine-Hilfe durch Regierung war gesetzeswidrig

Das von US-Präsident Donald Trumps Regierung angeordnete Zurückhalten von US-Hilfsgeldern für die Ukraine war einer unabhängigen Kontrollbehörde zufolge rechtswidrig. Die Regierung dürfe bereits vom Kongress beschlossene Ausgaben nicht aufgrund politischer Erwägungen zurückhalten, erklärte der Rechnungshof der US-Regierung (Government Accountability Office - GAO) am 16.01.2020.

GAO akzeptiert Begründung nicht

"Die gewissenhafte Ausführung der Gesetze erlaubt es dem Präsidenten nicht, die vom Kongress gesetzlich beschlossenen politischen Prioritäten durch seine eigenen zu ersetzen", erklärte das GAO. Die vom Haushaltsamt der Regierung für die Zurückhaltung der Mittel angeführte Begründung entbehre jeder rechtlichen Grundlage, hieß es. Die Kontrollbehörde kritisierte auch den "Widerwillen" der Regierung, die relevanten Dokumente und Informationen herauszugeben.

Auszahlung beschlossener Hilfe wurde mehrere Monate zurückgehalten

Konkret geht es um die Zurückhaltung von Militärhilfen für die Ukraine in Höhe von 214 Millionen US-Dollar im Sommer 2019. Die Regierung hielt die Auszahlung der vom Kongress beschlossenen Hilfe mehrere Monate zurück. Bei der Untersuchung der zeitweisen Blockade einer weiteren Hilfstranche von 141 Millionen US-Dollar gebe es zudem noch offene Fragen, erklärte das GAO.

Vorwurf Gegenstand des angestrebten Amtsenthebungsverfahrens

Die Demokraten werfen dem Republikaner Trump vor, die Hilfsgelder blockiert zu haben, um die Ukraine zu Ermittlungen zu bewegen, die seinem politischen Rivalen Joe Biden schaden würden. Dieser Vorwurf steht auch im Zentrum des von den Demokraten gegen Trump angestrebten Amtsenthebungsverfahrens. Die Vorsitzende des US-Repräsentantenhauses, die Demokratin Nancy Pelosi, sagte am 16.01.2020, die Einschätzung des Rechnungshofs untermauere, dass in dem nun beginnenden Verfahren im US-Senat neue Dokumente angefordert und weitere Zeugen gehört werden müssten.

Redaktion beck-aktuell, 17. Januar 2020 (dpa).