Ungarn geht mit Strafgesetz gegen Flüchtlingshelfer vor

In Ungarn steigt der Druck auf Zivilorganisationen, die Flüchtlingen helfen. Mit den Stimmen der rechtsnationalen Regierungsmehrheit und der rechtsradikalen Jobbik-Partei verabschiedete das Budapester Parlament am 20.06.2018 ein Gesetz, das strafrechtliche Konsequenzen für "Beihilfe zur illegalen Migration" vorsieht. Die im Gesetz enthaltene Änderung des Strafgesetzbuchs sieht für Zuwiderhandelnde Arreststrafen sowie im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor.

NGOs soll Arbeit erschwert werden

Flüchtlingshelfern kann künftig auch der Zutritt zu einem acht Kilometer breiten Streifen entlang der Schengen-Außengrenze Ungarns untersagt werden. Das Gesetzespaket, das auch als "STOP-Soros-Paket" bezeichnet wird, fügt sich in die Politik von Ministerpräsident Viktor Orban ein, Nichtregierungsorganisationen (NGO) die Arbeit zu erschweren. Die Bezeichnung "STOP Soros" spielt auf den liberalen US-Milliardär George Soros an, der weltweit NGO unterstützt, darunter auch solche, die Flüchtlingen mit Sachspenden, Informationen und Rechtsbeistand helfen. Bereits seit 2017 gilt ein Gesetz, das allen NGO, die jährlich mehr als 23.000 Euro Förderung aus dem Ausland erhalten, vorschreibt, sich in Publikationen und Internet-Auftritten als "vom Ausland unterstützte Organisation" zu bezeichnen.

NGO-Mitarbeiter und Aktivisten werden kriminalisiert

Das am 20.06.2018 beschlossene Gesetz kriminalisiert NGO-Mitarbeiter und Aktivisten, die solchen Menschen Zugang zu einem Asylverfahren verschaffen wollen, die in ihrem Herkunftsland oder irgendeinem Land auf ihrem Weg nach Ungarn keiner Verfolgung ausgesetzt sind. Insbesondere macht sich in diesem Zusammenhang strafbar, wer "Informationsmaterialien anfertigt, verbreitet oder in Auftrag gibt" und wer diesbezüglich "ein Netzwerk aufbaut oder betreibt".

Kritik bereits an Entwurf des Gesetzes

Bereits der Entwurf des Gesetzes war im In- und Ausland kritisiert worden. "Wie kann man von jemandem noch vor Durchführung eines Asylverfahrens wissen, dass er nicht schutzberechtigt ist?", meinte der Budapester Völkerrechtler Boldizsar Nagy. Jemanden zu betrafen, weil er jemandem den Zugang zu einem Asylverfahren ermöglichen will, sei deshalb unsinnig. Die Venedig-Kommission des Europarates hatte Ungarn noch am 18.06.2018 dazu aufgefordert, das Gesetz noch nicht am 20.06.2018 zu beschließen. Das Gremium angesehener Rechtsexperten will am 22.06.2018 sein eigenes Gutachten zu dem Gesetz veröffentlichen.

Zunächst gestrichene Strafsteuer für Flüchtlingshilfe-NGO kommt jetzt mit Steuergesetznovelle

In einer früheren Version des Gesetzesentwurfs war eine Strafsteuer für Flüchtlingshilfe-Organisationen in Höhe von 25% auf ihre aus dem Ausland erhaltenen Förderungen vorgesehen. Diese Bestimmung verschwand nach internationaler Kritik, darunter aus der deutschen CDU, aus dem Gesetzestext. Doch wie am 19.06.2018 bekannt wurde, ist die NGO-Strafsteuer nun Bestandteil einer Steuergesetznovelle, die demnächst beschlossen werden soll.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2018 (dpa).