Überlegungen zu Grundgesetzänderung wegen Corona-Epidemie

Im Bundestag gibt es erste Überlegungen für eine Grundgesetzänderung, um die gesetzgeberische Handlungsfähigkeit auch dann zu erhalten, wenn das Parlament wegen der Corona-Epidemie nicht zusammentreten kann. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am 16.03.2020 nach einem Gespräch von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen.

Sicherheitsabstände in der Regel möglich

In der telefonischen Schaltkonferenz bestand demnach aber Einigkeit, die für die kommende Woche geplante Sitzungswoche stattfinden zu lassen. Anschließend geht der Bundestag ohnehin erst einmal für drei Wochen in die Osterpause. Der Bundestag zählt 709 Abgeordnete, von denen aber zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oft nur die jeweiligen Fachpolitiker im Plenarsaal sind. Dadurch ließen sich zum Beispiel Sicherheitsabstände einhalten, hieß es. Inzwischen sind vier Abgeordnete positiv auf das Corona-Virus getestet worden.

Notparlament nur im Verteidigungsfall vorgesehen

Das Grundgesetz sieht einen "Gemeinsamen Ausschuss" von Bundestag und Bundesrat als Notparlament im Verteidigungsfall vor, wenn das Parlament nicht rechtzeitig zusammentreten kann. Der Ausschuss besteht nach Art. 53a GG aus 48 Mitgliedern, von denen zwei Drittel Abgeordnete des Bundestags und ein Drittel Mitglieder des Bundesrats sind. Eine vergleichbare Regelung gibt es für Fälle jenseits des Verteidigungsfalls wie jetzt bei der Corona-Epidemie nicht.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2020 (dpa).