Streit um Russland-Kontakte: Trumps Klage gegen Hillary Clinton abgewiesen

Ein Berufungsgericht hat den Versuch von Donald Trump zurückgewiesen, seine Klage gegen Hillary Clinton wegen einer angeblichen Russland-Verschwörung neu aufzurollen. Damit nicht genug: Der US-Präsident muss für seinen Rachefeldzug fast eine Million Dollar Strafe zahlen.

Das US-Bundesberufungsgericht des 11. Bezirks hat eine Klage von US-Präsident Donald Trumps gegen seine frühere Kontrahentin im Präsidentschaftswahlkampf 2016 Hillary Clinton und weitere Personen final abgewiesen. Trump hatte Clinton und Co. vorgeworfen, ihn im Wahlkampf seinerzeit fälschlich mit russischer Einflussnahme in Verbindung gebracht zu haben. Dies berichtet das Portal Courthouse News.

Das Gericht hielt demnach die von Trump geltend gemachten Ansprüche sowohl für verjährt als auch für unbegründet. Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass Trump spätestens 2017 hätte klagen müssen, dies aber erst 2022 getan habe. Damit sei die vierjährige Frist für die Ansprüche überschritten. Auch Trumps Argumente für eine Fristverlängerung wies das Gericht zurück. Der Hinweis auf seine Amtszeit als außergewöhnlichen Umstand sei nicht überzeugend, so das Berufungsgericht.

Neben der Abweisung bestätigte das Gericht laut Courthouse News auch Sanktionen in Höhe von fast einer Million US-Dollar gegen Trump und seinen Anwalt wegen einer "frivolen Klage in böser Absicht". Die Richterinnen und Richter kritisierten die Klageschrift als "klassisches Shotgun-Pleading" mit über 600 Absätzen für einen einzigen Anspruch. Unter "Shotgun Pleading" versteht man in der anglo-amerikanischen Rechtssprache eine schlecht formulierte Klage, die so vage, unstrukturiert oder weit gefasst ist, dass sie der gegnerischen Partei keine ausreichende Kenntnis über die konkreten gegen sie erhobenen Ansprüche vermittelt.

Das Gericht betonte auch, dass selbst der Bericht des von Trump selbst in seiner ersten Amtszeit eingesetzten Sonderermittlers John Durham aus dem Jahr 2023 keine neuen Tatsachen enthalten habe, die die Klage hätten retten können. Weitere Anträge auf zusätzliche Sanktionen wurden indes auch abgelehnt.

Redaktion beck-aktuell, js, 28. November 2025.

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