Trotz Pannen beim beA: BRAK-Präsidium genießt weiterhin Vertrauen der Hauptversammlung

Auf ihrer halbjährlichen Hauptversammlung am 27.04.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern dem Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und deren Geschäftsführung Entlastung hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2017 – einschließlich des Haushalts für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) – erteilt. Vorausgegangen war nach Angaben der BRAK eine kontroverse Diskussion insbesondere zum Haushalt und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) sowie ein umfassender Bericht des Schatzmeisters.

Nachtragshaushalt 2018 zum Titel ERV beschlossen

Die Hauptversammlung habe zudem einen Nachtragshaushalt 2018 zum Titel ERV beschlossen. Für das Jahr 2019 habe sie für den ERV einen Beitragsanteil in Höhe von 52 Euro pro Mitglied beschlossen. In der Diskussion hätten die regionalen Kammern betont, dass die Einrichtung und der Betrieb der Anwaltspostfächer eine gesetzliche Aufgabe der BRAK ist. Insofern sei es wichtig, dass die beA-Beiträge auch weiterhin an die BRAK entrichtet würden, damit diese Aufgabe erfüllbar bleibe. Das Präsidium der BRAK sieht sich damit eigenen Angaben zufolge in seiner Arbeit bestätigt. Den mit einem Antrag zum Haushalt verbundenen Misstrauensantrag einer Kammer gegen zwei Mitglieder des Präsidiums und die hiermit einhergehende Rücktrittsforderung habe die Hauptversammlung "mit überwältigender Mehrheit – mit lediglich einer Ja-Stimme" abgelehnt.

Kein Sonderprüfer hinsichtlich Finanzierung und Projektmanagement des beA

Ein Antrag, einen Sonderprüfer hinsichtlich Finanzierung und Projektmanagement des beA einzurichten, wurde mit eindeutiger Mehrheit ebenso abgelehnt wie der Antrag, diesem einen nur eingeschränkten Prüfauftrag zu erteilen. Die weitere Behandlung eines recht umfangreichen Antrags der Rechtsanwaltskammer Berlin und vergleichbare Anträge weiterer Kammern, insbesondere zu den Themen Open Source und Betriebssystemunterstützung, vertagte die Hauptversammlung nach Angaben der BRAK aufgrund eines Geschäftsordnungsantrags einer Kammer einvernehmlich auf die nächste Präsidentenkonferenz.

Kein unabhängiges Untersuchungsgremium zu Vergabe und Programmierung des beA

Abgelehnt worden seien Anträge auf Einsetzung eines unabhängigen Untersuchungsgremiums zu Fragen der Ausschreibung, der Vergabe und der Programmierung des beA sowie auf Umstellung auf eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung binnen Jahresfrist. Auch der Antrag auf kurzfristige Umstellung des beA in ein dezentrales einheitliches System habe sich nicht durchsetzen können. Das weitere Vorgehen werde die Hauptversammlung in den nächsten Wochen im Rahmen der nächsten Präsidentenkonferenz erörtern.

Redaktion beck-aktuell, 30. April 2018.