Teen Courts für junge Täter: Gerade nochmal Schwein gehabt
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Ob der erhobene Zeigefinger von Richtern und Staatsanwälten im Jugendstrafprozess immer zielführend ist, ist fraglich. Einige Bundesländer setzen daher Teen Courts ein, in denen Jugendliche über ihre Altersgenossen "richten". Manuel Leidinger hat sich ein Projekt aus Hessen näher angesehen.

Die Justiz gilt in Deutschland bislang nicht unbedingt als Hort der Innovation und scheint dem Sinnspruch "Haben wir immer schon so gemacht" meist treu zu bleiben. Unkonventionelle Ansätze sind selten – gerade auch in Strafverfahren. Aber es gibt sie: Die Rede ist von so genannten Teen Courts oder Schülergerichten, die in Jugendstrafsachen in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Bayern und Hessen zum Einsatz kommen. 

Hier verhandeln Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 21 Jahren über Straffälle von gleichaltrigen Jugendlichen, die beschuldigt sind, kleinere Vergehen wie Ladendiebstahl, Urkundenfälschung oder Schwarzfahren begangen zu haben. Es handelt sich um eine Idee, die ursprünglich aus den USA stammt und auch hierzulande eigentlich nicht neu ist. Die ersten Teen Courts wurden in Deutschland schon Anfang der 2000er etabliert. Dennoch dürften sie den meisten bislang unbekannt sein.

Kein Gericht, aber trotzdem ein "Urteil"

Die Begriffe Teen Courts oder Schülergerichte sind zwar griffig, im Hinblick auf das deutsche Strafprozessrecht aber missverständlich. Ein Fall landet nämlich schon im Rahmen eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens vor den Teen Courts. Gemäß § 45 Abs. 2 JGG stellt ein Teen-Court-Verfahren eine "erzieherische Maßnahme" dar, die die Staatsanwaltschaft anordnen kann, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Richter oder eine Richterin gerade nicht mit der Sache betraut werden muss. Der Oberbegriff dafür lautet Diversion. 

Damit geht einher, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob ein Straftatbestand auf rechtswidrige Weise und schuldhaft verwirklicht wurde. Die Jugendlichen, die vor die Teen Courts geladen werden, haben ihre Taten gestanden. Stattdessen geht es darum, dass die Teen-Court-Mitglieder die Hintergründe der Tat ermitteln, um dann eine angemessene Auflage als erzieherische Maßnahme für die Jugendlichen zu bestimmen. Der oder die Beschuldigte und die Erziehungsberechtigten müssen mit diesem Prozedere einverstanden sein. Wird die vorgesehene Auflage erfüllt, hat der Einsatz des Teen Courts also Erfolg, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellen. 

Das Teen-Court-Projekt der Staatsanwaltschaften Limburg und Wiesbaden

Die Staatsanwaltschaften Limburg und Wiesbaden führen das Projekt "Teen Courts" bereits seit 20 Jahren durch. Hauptamtlich wird es von Projektleiter Herrn Oliver Schillimat betreut. 

"Aktuell sind bei uns 30 Schülerrichterinnen und -richter aktiv im Einsatz. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Fall für geeignet hält, leitet sie diesen an uns weiter. Wir legen dafür dann eine Teen-Court-Akte an. Schließlich müssen drei Schülerrichterinnen und Schülerrichter für die Behandlung des Falls gefunden werden. Über einen E-Mail-Verteiler erfrage ich, wer aus unserem Team Kapazitäten hat, und so stellen wir das zuständige Gremium zusammen", erzählt Schillimat. Er wirbt im Raum Wiesbaden und Limburg bei Schulveranstaltungen und Vortragsreihen regelmäßig für das Projekt und versucht so, neue Teen-Court-Mitglieder zu gewinnen. Viele Jugendliche werden außerdem durch ein Schülerpraktikum bei den Staatsanwaltschaften auf das Ehrenamt aufmerksam. So auch Liam Genscher, 17 Jahre, und Gymnasiast der 12. Jahrgangsstufe, der sich bereits seit fünf Jahren als Schülerrichter engagiert. "Mir gefällt es besonders, Einblicke in die Gesellschaft zu erhalten, die ich sonst nicht hätte, und verschiedene Hintergründe von Menschen kennenzulernen", sagt Genscher. 

Vom Arbeiten in der Obdachlosenhilfe bis zum Basteln eines Glücksschweins als pädagogische Maßnahmen

Ziel der Teen-Court-Sitzungen ist es, genau zu ergründen, was die Beschuldigten zu ihrer Tat bewogen hat. Dafür setzen sich die jungen "Richterinnen" und "Richter" mit den Beschuldigten an einen Tisch – entweder in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft oder auch im Gerichtssaal. Letzteres ist der Fall, wenn das Gremium es für angebracht hält, repressiver auf die Täterinnen und Täter zu wirken, etwa, weil manche sich von Autoritäten unbeeindruckt zeigen. 

Im Anschluss an die Sitzungen überlegen sich die Schülerrichterinnen und -richter passende pädagogische Maßnahmen, damit die Jugendlichen sich mit ihrer Tat auseinandersetzen und aus dem Verfahren eine Lehre ziehen. Dazu müssen sie bspw. einen Aufsatz verfassen oder ein Werkstück gestalten, wobei die Jugendlichen über ihre Taten oder auch Wünsche und Pläne für die Zukunft reflektieren sollen. Andere bekommen die Auflage, ein Entschuldigungsschreiben zu verfassen oder in einer gemeinnützigen Einrichtung auszuhelfen. "Am häufigsten bekommen sie von uns den Auftrag, ein Schwein zu basteln. Gerade Ersttäter sollen dadurch einsehen, dass ihre Tat nicht richtig war und sie gerade nochmal 'Schwein' hatten", erklärt Liam Genscher mit einem Schmunzeln. 

Sind die Teen Courts ein Erfolg?

Doch zahlt sich der Einsatz der Teen Courts aus? "Wir profitieren besonders vom Engagement der Schülerrichter, weil sie sich besser in Gleichaltrige hineinversetzen können", meint Oliver Schillimat. So argumentiert auch Philipp Georgy, Ministerialrat im Hessischen Justizministerium und Referatsleiter für Jugendstrafrecht: "Die Erfahrung lehrt, dass die Teen-Court-Mitglieder die Möglichkeit haben, mit den jugendlichen Beschuldigten anders in Kontakt zu kommen und sie auf einer emotionalen Ebene und in ihrer Lebenswirklichkeit zu erreichen. Das ist zuweilen effektiver als ein Ermahnungsgespräch mit Erwachsenen, vermeidet mögliche stigmatisierende Effekte und ist das zentrale Argument für die Teen Courts."

Die Zahl der Verfahren, die vor den derzeit zwei Teen Courts in Hessen landen, ist vergleichsweise gering: Rund 200 Teen-Court-Verfahren werden hier im Jahr behandelt. Insgesamt lag die jährliche Zahl der Jugendstrafverfahren in Hessen zuletzt bei knapp 50.000, wie Georgy berichtet. Eine umfassende kriminologische Untersuchung der Teen-Court-Verfahren durch das Hessische Justizministerium gibt es im Hinblick auf Kosten, Aufwand und die überschaubare Anzahl an Verfahren bisher nicht. Jedoch prüft die Strafrechtsabteilung des Justizministeriums die jährlichen Tätigkeitsberichte über die Arbeit der Teen Courts und stimmt sich regelmäßig mit den zuständigen Projektleiterinnen und -leitern ab. 

Für das Zuständigkeitsgebiet der Staatsanwaltschaften Wiesbaden und Limburg führen Oliver Schillimat und die Teen-Court-Richterinnen und -Richter außerdem regelmäßige Evaluationsgespräche durch. Die Projektmitwirkenden suchen dafür Kontakt zu ehemaligen Verfahrensbeteiligten und erkundigen sich nach ihrer aktuellen Situation. Schillimat resümiert: "Wir verzeichnen bei den Teen-Court-Verfahren eine Abschlussquote von 98 Prozent, das heißt in 98 Prozent der Fälle erfüllen die Verfahrensbeteiligten ihre Auflagen und das Verfahren kann erfolgreich abgeschlossen werden." Dem pflichtet Iris Wolff, Staatsanwältin und stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Limburg, bei. "Das Projekt erfordert zwar ein wenig zusätzlichen Aufwand, der sich aber auch lohnt. Die Personen, die einmal vor einem Teen Court sitzen, sehen wir in der Regel nicht wieder", sagt sie. 

Vorteile für die Justiz und die Schülerrichter selbst

Aber auch die Schülerrichterinnen und -richter selbst scheinen von ihrem Engagement zu profitieren. Zwar ist das Ehrenamt zeitintensiv und vor dem Einsatz bei den Teen Courts müssen sie ein umfangreiches Ausbildungsprogramm – unter anderem mit Seminaren in Strafrecht, Strafprozessrecht oder gewaltfreier Kommunikation – absolvieren. Oliver Schillimat hält jedoch fest: "Das Projekt dient natürlich auch den Schülerrichtern selbst. Diese haben die Möglichkeit, sich schon einmal mit juristischer Materie oder pädagogischem Arbeiten vertraut zu machen. Das ist sehr nützlich, weil die Schülerrichter sich ja gerade in einer Berufsorientierungsphase befinden." Also sind die Teen Courts auch ein Weg, um Nachwuchs für die Justiz zu gewinnen? Schillimat weiß jedenfalls von sechs ehemaligen Schülerrichterinnen und -richtern, die sich daraufhin für ein Jurastudium entschieden hätten. Staatsanwältin Iris Wolff sieht als positive Folge des Projekts vor allem, wie es das Vertrauen von Jugendlichen in den Rechtsstaat stärke, egal welche Rolle sie in einer Teen-Court-Sitzung einnähmen: "Die merken dann: In einem Rechtsstaat werden im übertragenen Sinne nicht nur Knöllchen verteilt, sondern es gibt menschennahe Mittel und Wege, Jugendstrafverfahren durchzuführen."

Offen bleibt die Frage: Warum hat sich der Einsatz von Teen Courts trotz dieses positiven Fazits noch nicht in mehr Bundesländern durchgesetzt? Philipp Georgy meint dazu, es gebe unter den Jugendstrafrechtsreferentinnen und -referenten der Landesjustizverwaltungen einen regelmäßigen Austausch, auch über die Einrichtung von Teen Courts. Von weiteren Bundesländern, die neben Bayern, Sachsen-Anhalt und Hessen in entsprechende Projekte investieren wollen, habe er keine Kenntnis. Für Hessen dagegen stellt er heraus: "Bei uns gibt es ein politisches Bekenntnis zum weiteren Ausbau der Teen Courts. Dies steht auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung."

Redaktion beck-aktuell, Manuel Leidinger, 17. September 2025.

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