Urteile in Deutschland kaum öffentlich zugänglich

Jedes Jahr werden in Deutschland Hunderttausende Urteile gesprochen. Die allerwenigsten kann man später öffentlich nachlesen. Wie klein die Zahl wirklich ist, zeigt eine Datenrecherche des SWR.

Nur wenige Gerichtsentscheidungen werden in Deutschland in staatlichen, öffentlich zugänglichen Datenbanken veröffentlicht. Wie aus einer Datenrecherche des SWR hervorgeht, waren bundesweit im Schnitt nur 3,5% der Entscheidungen von Zivil- und Verwaltungsgerichten aus den Jahren 2023 und 2024 in solchen Datenbanken enthalten. Bei diesen Fällen geht es etwa um Schmerzensgeld, Nachbarstreit oder Baugenehmigungen.

Am wenigsten wurde demnach in Rheinland-Pfalz (1,5%), Niedersachsen (1,6%) und Thüringen (1,9%) veröffentlicht. Die meisten Urteile wurden der Analyse zufolge in Bayern (5,6%), Brandenburg (5,4%) und dem Saarland (5,4%) öffentlich gemacht. Nicht einbezogen wurden dabei Daten von Amtsgerichten sowie aus straf-, finanz- oder arbeitsrechtlichen Verfahren.

Mehr Veröffentlichungen in höheren Instanzen

Dass so wenige Urteile zugänglich sind, wird häufig kritisiert. Die Idee: Je mehr Urteile öffentlich sind, umso besser lassen sich Fälle vergleichen und umso verlässlicher wird die Rechtsprechung. Mehr Transparenz könne dazu führen, dass Richterinnen und Richter sich stärker an ähnlichen Fällen orientieren, sagt Til Bußmann-Welsch, Sprecher der Kampagne "OffeneUrteile", die eine Million Gerichtsurteile öffentlich machen will. Verfahren könnten dadurch schneller werden und Bürgerinnen und Bürger leichter zu ihrem Recht kommen.

Die Veröffentlichung ist für die ohnehin stark belasteten Gerichte allerdings mit Aufwand verbunden. Urteile müssen zunächst anonymisiert und für die Herausgabe vorbereitet werden. In Hessen und Baden-Württemberg soll künftig die Künstliche Intelligenz "Jano" Justizangestellte dabei unterstützen.

Der SWR-Recherche zufolge sieht die Lage in höheren Instanzen deutlich besser aus. Während in Zivilverfahren an Landgerichten nur 1,3% der Entscheidungen öffentlich sind, sind es an Oberlandesgerichten 8,2% und am BGH 100%. Ähnlich ist die Quote in der Verwaltungsgerichtsbarkeit: 5,1% an Verwaltungsgerichten, 67,3% an Oberverwaltungsgerichten und 100% am BVerwG.

Redaktion beck-aktuell, js, 5. Februar 2026 (dpa).

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