Supreme Court entscheidet: Schulen müssen Transidentität ihrer Schülerinnen und Schüler melden

Im Eilverfahren setzt der Supreme Court ein kalifornisches Gesetz zur Vertraulichkeit der Geschlechtsidentität von Schülerinnen und Schülern aus – und offenbart zugleich, wie gespalten das Oberste Gericht in grundlegenden Fragen ist.

In einem sogenannten "emergency docket" hat der Supreme Court beschlossen, dass kalifornische Schulen die Transidentität ihrer Schülerinnen und Schüler auch gegen deren Willen den Eltern offenlegen müssen. Damit folgt das Oberste US-Gericht der Linie der Trump-Regierung, die zuvor behauptet hatte, das Gesetz verletze Eltern in ihrem Recht auf Bestimmung der Erziehung und der medizinischen Versorgung ihrer Kinder.

Das kalifornische Schulgesetz verbietet Schulangestellten grundsätzlich eine Offenlegung der Geschlechtsidentität von Schülerinnen und Schülern ohne deren Zustimmung. Eine Ausnahme sieht das Gesetz für Fälle vor, in denen eine Offenlegung nach staatlichem oder bundesstaatlichem Recht zur Sicherheit des Kindes erforderlich ist.

Eltern klagen gegen das Gesetz

Mehrere Eltern klagten daraufhin gegen das Gesetz. Im vergangenen Jahr entschied der zuständige Richter, das Gesetz verletzte Eltern in der Tat in ihrem Recht, die medizinische Versorgung sowie die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. Er ordnete eine einstweilige Verfügung an, das Gesetz vorläufig auszusetzen.

Dagegen klagte der Bundesstaat Kalifornien vor dem Berufungsgericht, welches ihm Recht gab und die Entscheidung der Vorinstanz aufhob. Laut Courthousenews folgte das Berufungsgericht dabei der Argumentation des Bundesstaates, dass die erste Instanz den Inhalt und Umfang des Gesetzes nicht richtig erkannt habe: In keinem Fall verbiete das Gesetz nämlich die Offenlegung der Transidentität von Schülerinnen und Schülern gegenüber den Eltern. Es erlaube und verlange eine solche sogar ausdrücklich in bestimmten Fällen – vor allem dann, wenn eine ernsthafte Gefahr für das Kind bestehe. In einem ersten Schritt sei die Offenlegung jedoch abhängig vom Willen der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers, um deren Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung gerecht zu werden.

Supreme Court setzt Gesetz vorläufig aus

Daraufhin wandten sich die Eltern im Eilverfahren an den Supreme Court. Dieser erließ ein "emergency docket", mit dem er die Entscheidung des Berufungsgerichts aufhob und so die vorläufige Aussetzung des Gesetzes wiederherstellte. Die Mehrheit der Richterinnen und Richter argumentierte, das Gesetz verletzte die Eltern wahrscheinlich in der Ausübung ihres Erziehungsrechts, indem es insbesondere keine religiösen Ausnahmen zulasse. Es sei geboten, das Gesetz vorläufig auszusetzen, da den Eltern irreparable Schäden drohen würden, wenn sie den Ausgang des Hauptverfahrens abwarten müssen, während das Gesetz weiterhin in Kraft sei.

Die Entscheidung erging mit 6:3 Stimmen. Richterin Elana Kagan, von Barack Obama ernannt, beanstandete die Entscheidung in einem Sondervotum, das von Richterin Ketanji Brown Jackson, ernannt von Joe Biden, unterstützt wurde. Ihre Kritik an der Entscheidung ging über die Einzelheiten des Falles hinaus und betraf vor allem das Vorgehen des Gerichts, einen solchen Fall prozessrechtlich im Wege des "emergency dockets" zu lösen. "Emergency dockets", auch "shadow dockets" genannt, entscheiden über Eilanträge in sehr akuten Fällen. Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass die Dringlichkeit der Entscheidungsfindung im Vordergrund steht, daher werden Entscheidungen auf diesem Weg ohne eine vollständige vorherige Schriftsatzphase sowie ohne mündliche Verhandlung erlassen. Es ergeht keine materiellrechtliche Entscheidung in der Sache, sondern nur eine vorläufige Entscheidung mittels einer Folgenabwägung. Die Entscheidung durch das Gericht erfolgt in überhaupt nicht oder kaum näher begründeten Urteilen. 

Kritik aus den eigenen Reihen: Supreme Court schreitet verfrüht ein

Obwohl parallel zu dem Verfahren vor dem Supreme Court auch das Berufungsgericht in einem sogenannten en-banc-Verfahren erneut mit dem Fall betraut wurde und laut Kagan auch zuerst in der Sache hätte entscheiden müssen, habe der Supreme Court die Entscheidung vorweggenommen. Anstatt den prozessrechtlichen Regelungen entsprechend das Ergebnis des laufenden Berufungsverfahrens abzuwarten, schreite der Supreme Court hier unbefugt verfrüht ein. "Das Gericht drängt sich vor und greift dem normalen (und bemerkenswert gründlichen) en‑banc-Verfahren des Berufungsgerichts vor", so Kagan.

"Damals – wenn auch offenbar nicht mehr heute – verstanden wir, dass unsere normalen Verfahrensabläufe – vollständige schriftliche Ausführungen, mündliche Anhörungen, Beratung im Richterkollegium und das Verfassen einer begründeten Entscheidung, einschließlich der dafür notwendigen Zeit – aus gutem Grund existieren" beanstandet Kagan: "Wenn schon sonst nichts, dann schuldet dieses Gericht einem souveränen Bundesstaat zumindest, dessen politische Entscheidungen nicht auf hastige und nachlässige Weise über den Haufen zu werfen, sofern das Gericht in der Lage ist, normale Verfahren einzuhalten."

Kagan: Supreme-Court-Urteile lösen "starkes Gefühl von Schleudertrauma" aus

Dass der Supreme Court einerseits zwar das Recht der Eltern, wichtige Entscheidungen über die Gesundheit des Kindes zu treffen, als elementares Recht anerkenne, aber im Kontext von Abtreibungen nicht das Recht von Frauen anerkenne, über ihre eigene Gesundheit zu entscheiden, könne laut Kagan "nur ein starkes Gefühl von Schleudertrauma auslösen". Sie spielte damit auf jüngere Supreme-Court-Entscheidungen wie Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization an.

Dem trat Richterin Barrett, ernannt von Donald Trump, in einer Stellungnahme entgegen, die von zwei weiteren Richtern unterzeichnet wurde. Die Entscheidung im "emergency docket" zeige keine Ungeduld, sondern reflektiere die Einschätzung des Gerichts hinsichtlich der Dringlichkeit der Entscheidung mit Blick auf die irreparablen Schäden, die den Eltern drohen würden, wenn das Hauptsacheverfahren abgewartet werden würde. Die vorgenommene Folgenabwägung spreche hier eindeutig für die Aussetzung des Gesetzes. Der Supreme Court habe sich hier nicht vorgedrängt und dem Berufungsgericht die Entscheidung vorweggenommen, sondern vielmehr "eine allgemeine Kurskorrektur" aufgezeigt, die es dem Berufungsgericht ermöglichen würde, das Verfahren effizienter zu führen.

Auch der Vergleich mit Entscheidungen in Abtreibungsfällen sei verfehlt, da das Recht auf Abtreibung im Gegensatz zum elterlichen Recht auf Erziehung nicht "tief in der Geschichte und Tradition des Landes verwurzelt" sei.

Redaktion beck-aktuell, sst, 3. März 2026.

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