Südkorea: Nippon Steel muss Schadenersatz an Ex-Zwangsarbeiter zahlen

Der japanische Stahlhersteller Nippon Steel & Sumitomo Metal soll nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Südkorea mehrere zehntausend Euro Schadenersatz an ehemalige Zwangsarbeiter zahlen. Das Gericht bestätigte am 30.10.2018 ein Urteil von 2013, wonach das Unternehmen den vier koreanischen Klägern jeweils 100 Millionen Won (77.200 Euro) ungezahlte Löhne und Schmerzensgeld wegen Ausbeutung zahlen solle. Die Kläger hatten während der japanischen Kolonialherrschaft (1910-1945) bei dem Unternehmen als Zwangsarbeiter gearbeitet.

Schadenersatzansprüche nicht mit dem Normalisierungsvertrag abgegolten

Das Gericht wies das Argument von Nippon Steel zurück, wonach mit dem Normalisierungsvertrag von 1965 zwischen Südkorea und Japan auch die Schadenersatzansprüche früherer Zwangsarbeiter abgegolten seien. Während der Kolonialzeit und des Zweiten Weltkriegs wurden nach Schätzungen Hunderttausende Koreaner in Japan zur Arbeit gezwungen.

Zehn weitere Fälle anhängig

Das jetzige Urteil könnte sich auf weitere ähnliche Klagefälle gegen japanische Unternehmen auswirken. Laut Yonhap sind zehn Fälle anhängig, davon zwei beim Obersten Gericht. Als ein südkoreanisches Gericht Nippon Steel vor fünf Jahren zu den Zahlungen anwies, war es das erste derartige Urteil in Südkorea oder Japan zugunsten koreanischer Zwangsarbeiter. Davor waren die vier Koreaner vor Gerichten in beiden Ländern immer wieder mit Klagen gescheitert.

Redaktion beck-aktuell, 31. Oktober 2018 (dpa).