Strafverfolgungsstatistik 2018: Geldstrafen bei Gericht viel häufiger als Gefängnis

Wer von einem Gericht verurteilt wird, bekommt am häufigsten eine Geldstrafe. Nach vorläufigen Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik wurden 2018 rund 712.300 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt. Das waren rund 0,5% weniger Verurteilte als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am 01.11.2019 in Wiesbaden mitteilte.

Freiheitsstrafe oder Strafarrest in 14,4% der Fälle

77,3% aller Angeklagten bekamen eine Geldstrafe. Freiheitsstrafe oder Strafarrest lautete das Urteil in 14,4% der Fälle. Bei 156.800 Menschen endete das Strafverfahren anders, zum Beispiel mit Freispruch oder das Verfahren wurde eingestellt.

Jugendstrafe in rund 9.200 Fällen

Eine Jugendstrafe wurde 2018 in rund 9.200 Fällen verhängt. "Weit häufiger griffen die Gerichte zu weniger schweren Sanktionen", erklärten die Statistiker: Bei rund 42.400 Jugendlichen verhängten sie sogenannte Zuchtmittel wie Verwarnungen oder Auflagen, bei 7.700 Erziehungsmaßregeln.

Art der Straftaten wird erst später veröffentlicht

Wofür die Menschen verurteilt wurden, geht aus der am 01.11.2019 veröffentlichten Statistik nicht hervor. Diese Zahlen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. In der im vergangenen Jahr veröffentlichten Statistik standen die Bereiche Vermögensdelikte, Betrug, Urkundenfälschung weit oben (zusammen rund 280.000 Verurteilungen). Häufig waren auch Verurteilungen wegen Diebstahls oder Unterschlagung (240.000 Verurteilungen). Zum Vergleich: Wegen Mord und Totschlag gab es im Jahr 2017 zusammen nur 538 Verurteilungen.

Sexualstraftaten könnten größere Rolle spielen

In diesem Jahr könnten Sexualstraftaten eine größere Rolle spielen. Darauf deutet die im August veröffentlichte Statistik zu den Ermittlungsverfahren bei deutschen Staatsanwaltschaften hin. Von 2017 auf 2018 nahmen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um mehr als 14% zu. Grund dürften nach Auskunft des Deutschen Anwaltvereins die zwischenzeitlich verschärften Gesetze sein.

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2019 (dpa).