Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Strafrechts beschlossen. Ziel sei es, auf aktuelle Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage zu reagieren und die Möglichkeiten der Strafverfolgung zu erweitern. Nach den jüngsten Anschlägen, bei denen Täterinnen und Täter Fahrzeuge oder Messer als Waffen genutzt hatten, soll bereits die Vorbereitung von Taten mit solchen Gegenständen strafbar sein. § 89a StGB, der künftig den Titel "Vorbereitung einer terroristischen Straftat" trägt, soll entsprechend erweitert werden.
Die Vorschrift soll zudem die Einreise nach Deutschland mit dem Ziel, hier eine terroristische Straftat zu begehen, erfassen. Damit will der Gesetzgeber der Gefahr sogenannter Foreign Terrorist Fighters begegnen. Parallel soll die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) ausgeweitet werden, um neue Erscheinungsformen abzudecken und organisierte Strukturen zu schwächen. Mit den Änderungen des Terrorismusstrafrechts will die Regierung zugleich Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung umsetzen.
Daneben reagiert die Regierung mit dem Entwurf auch auf die zunehmende Gefahr durch ausländische Geheimdienste. Der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) wird verschärft, weil der bisherige Strafrahmen nach Einschätzung der Bundesregierung nicht mehr ausreicht. Mit Blick auf die Bedrohungslage seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sollen Ermittlungsbehörden künftig verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie Online-Durchsuchungen oder akustische Wohnraumüberwachung einsetzen dürfen.


