Stickoxid-Grenzwerte: VG München verhängt Zwangsgeld gegen Bayern wegen unterbliebener Änderung des Luftreinhalteplans

Das Verwaltungsgericht München hat gegen den Freistaat Bayern ein Zwangsgeld von 4.000 Euro verhängt, weil er den Luftreinhalteplan zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte in München noch nicht geändert hat. Bayern sei "grundlos säumig", kritisierten die Richter in ihrem Beschluss vom 26.10.2017 (Az: M 19 X 17.3931).

Deutsche Umwelthilfe will Diesel-Fahrverbote in München

Der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte das Zwangsgeld beantragt und will Diesel-Fahrverbote in München durchsetzen. DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger sagte am 27.10.2017: "Sollte auch diese Entscheidung keine Wirkung zeigen, so müssen wir härtere Maßnahmen beantragen: Zwangshaft gegen die verantwortliche Umweltministerin."

Bayern: BVerwG muss erst Klarheit über Zulässigkeit von Fahrverboten schaffen

Das bayerische Umweltministerium kündigte an, den Beschluss und seine Begründung sorgfältig zu prüfen. Der Freistaat argumentiert, dass derzeit noch nicht klar sei, ob von den Kommunen überhaupt Fahrverbote verhängt werden dürfen. Diese Frage müsse zunächst vom Bundesverwaltungsgericht geklärt werden, bevor die konkrete Ausarbeitung eines solchen Verbots verlangt werden könne, sagte ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums. 

Bayern lehnt pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab

Er verwies darauf, dass die Staatsregierung im Juli 2017 ein Maßnahmenpaket beschlossen habe, das eine Vielzahl von Einzelprojekten enthalte. Im Entwurf des Nachtragshaushalts seien dafür allein 100 Millionen Euro vorgesehen. Bereits jetzt sei die Luftqualität in Bayern überwiegend gut. Der NO2-Stundenmittel-Grenzwert konnte 2016 bayernweit eingehalten werden. "Allein der NO2-Jahresmittel-Grenzwert stellt an verkehrsnahen Messstationen in einigen bayerischen Großstädten wie auch deutschland- und EU-weit eine Herausforderung dar. Der Ausstoß von Stickoxiden bei Diesel-Fahrzeugen muss deshalb deutlich gesenkt werden." Pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten würden jedoch abgelehnt.

VG München - M 19 X 17.3931

Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2017 (dpa).