Bundesregierung prüft Möglichkeit der Verurteilung von Mördern nach Freispruch

Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge prüfen, wie Mörder unter bestimmten Umständen künftig nachträglich noch verurteilt werden können, obwohl sie zuvor rechtskräftig freigesprochen worden waren. Das sicherte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei einem Gespräch mit Rechtspolitikern der Koalition zu, wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" am 15.11.2019 berichtete. Voraussetzung soll demnach sein, dass Beweisstücke, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits vorgelegen haben, durch neue technische Möglichkeiten ausgewertet werden können. Eine Wiederaufnahme und möglicherweise nachträgliche Verurteilung soll nur bei Mord und Völkermord möglich sein.

Vorstoß wirft verfassungsrechtliche Fragen auf

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, begrüßte das Vorhaben. "Dies ist zwar auf der einen Seite verfassungsrechtlich nicht trivial, aber andererseits rechtspolitisch wünschenswert", teilte Frei mit. "Schließlich verstößt es gegen das allgemeine Rechtsempfinden, wenn ein Mörder nur deshalb freigesprochen werden musste, weil vor einigen Jahren technische Möglichkeiten wie etwa die DNA-Analyse noch nicht zur Verfügung standen." Die Union unterstütze einen solchen Vorstoß.

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2019 (dpa).