In der SPD mehren sich die Rufe von Abgeordneten, die jetzt Vorbereitungen für einen AfD-Verbotsantrag treffen wollen. "Ein solches Verbotsverfahren ist kein Mittel gegen einen politischen Mitbewerber, sondern eine Intervention zum Schutz der Demokratie und ein Ergebnis der historischen Erfahrungen und der Grundprinzipien der wehrhaften Demokratie", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Fraktionen in den Landtagen und des Bundestages, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Notwendig sei "die unverzügliche Vorbereitung eines Verbotsverfahrens zur Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht", heißt es in der "Berliner Erklärung für die Demokratie". In einem ersten Schritt müssten sämtliche relevanten Erkenntnisse und Beweise über verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei gesammelt und ausgewertet werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass ein Verbotsantrag Erfolg haben könne, bestehe eine Verpflichtung, diesen auch zu stellen.
Neben der juristischen Auseinandersetzung mit der AfD müsse die politische Auseinandersetzung mit der Partei fortgesetzt werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vertritt die Auffassung, ein Verbotsverfahren wäre Wasser auf die Mühlen der AfD. Er wolle die AfD lieber "wegregieren".
Entscheidung liegt beim BVerfG
Über ein Parteiverbot kann nur das BVerfG entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im Frühjahr die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, die sich inzwischen konstituiert hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich etwa mit der Frage, welche dienstrechtlichen Konsequenzen eine Bestätigung der neuen Einstufung durch das Gericht für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst hätte. Ein möglicher Verbotsantrag ist nicht Teil ihres Auftrags.
Die SPD-Rechtspolitiker begründen ihren Vorstoß mit der Entwicklung der AfD in den vergangenen Jahren: "Sie radikalisiert sich zunehmend, verbreitet Desinformation, unterstützt rechtsextreme Netzwerke und steht für eine Agenda, die die Grundwerte unserer Verfassung gezielt angreift."


