beck-aktuell: Herr Plassmann, Sie haben in der Vergangenheit Betroffene des Berliner Tunnelraubs vertreten und zuletzt zahlreiche Schließfachfälle begleitet. Bevor wir in Paragrafen einsteigen: Was macht ein solcher Verlust mit den Menschen, deren Schließfächer leer geräumt wurden?
Michael Plassmann: Eigentlich geht es allen Betroffenen gleichermaßen schlecht. Die Leute bringen Wertgegenstände zur Bank, weil sie zu Hause Einbrüche fürchten und glauben, dass ihre Wertgegenstände in einer Bank sicher sind. Manche holen regelmäßig etwas, andere lagern einmal ein und holen sich die Sache im Bedarfsfall zurück. Für einige stellt der Inhalt des Bankschließfachs die Existenzgrundlage dar.
beck-aktuell: Dabei hält sich das Vorurteil, in Schließfächern liege vor allem Schwarzgeld. Können Sie das bestätigen?
Plassmann: Das ist nicht mein Bild aus der Praxis. Natürlich mag es solche Fälle geben, das will ich nicht schönreden. Die Mehrzahl der Fälle betrifft aber ganz normale Menschen, die Ersparnisse, Familienschmuck oder Rücklagen lagern und tief getroffen sind, wirtschaftlich und auch seelisch.
beck-aktuell: Blicken wir nach Gelsenkirchen. Nach dem spektakulären Einbruch von der Tiefgarage mit einem Kernbohrer in den Tresorraum, wo die Täter über 3.000 Schließfächer ausgeräumt haben, heißt es nun, die Haftung der Bank sei auf 10.300 Euro pro Schließfach beschränkt.
Plassmann: Solche Haftungsbegrenzungen stehen in der Regel in den AGB der Banken. Mal sieht man sie prominent, mal im Kleingedruckten. Hier liegt die Klausel offenbar bei 10.300 Euro pro Schließfach – das ist eher niedrig. Ich kenne Institute mit 20.000, 30.000 oder 40.000 Euro. Die Haftungsbeschränkung gilt aber nur, wenn die Bank kein Verschulden trifft und sie am Ende auch wirksam ist
"Die Bank schuldet die Sicherung nach dem Stand der Technik"
beck-aktuell: Vielleicht erstmal von Anfang an. Was für ein Vertrag ist ein Schließfachvertrag eigentlich – Miete oder Verwahrung?
Plassmann: Es handelt sich um einen Mietvertrag. Bei der Verwahrung wird etwas übergeben, um es demjenigen anzuvertrauen. Beim Schließfach werden aber die Kundinnen und Kunden aktiv und legen die Sachen selbst rein. Die Bank weiß gar nicht, was drin ist. Genau deshalb behandelt die Rechtsprechung den Fall als Miete.
beck-aktuell: Und was schuldet die Bank als Vermieterin?
Plassmann: Die Bank schuldet, das Schließfach zur Verfügung zu stellen und die gesamte Schließfachanlage – also den Tresorraum – nach dem Stand der Technik zu sichern. Es geht um eine "tresormäßige Sicherung", damit das, was dort eingelagert wird, geschützt ist. Dazu gehören sowohl bauliche als auch elektronische Sicherungen.
"Durchbruchschutz nach außen, Bewegungsmelder drinnen"
beck-aktuell: Gibt es für den Stand der Technik verbindliche Regeln?
Plassmann: Maßgeblich sind anerkannte Regeln der Technik, vor allem die VdS‑Richtlinien. Dahinter stehen Versicherer, LKA‑Expertinnen und ‑Experten sowie Banken, die die Standards fortlaufend weiterentwickeln.
Ein Gesamtkonzept muss demnach zwei Komponenten enthalten: den Durchbruchschutz, der verhindern soll, dass jemand von außen reinkommt. Schon 2007 wurden beispielsweise Kernbohrer als besondere Gefahr beschrieben. Spätestens der Berliner Tunnelraub 2013 hätte jede Bank veranlassen müssen zu prüfen: Wie steht es um unseren Durchbruchschutz, gibt es Körperschallmelder (KSM), die mechanische Schwingen durch Gewalteinwirkungen von außen verhindern?
Wenn dennoch jemand reinkommen sollte, dann sollen auf der zweiten Ebene Sicherungsmaßnahmen wie Bewegungsmelder verhindern, dass Menschen sich in den gesicherten Räumen bewegen.
"Die äußeren Umstände lassen ein Verschulden der Sparkasse vermuten"
beck-aktuell: In Gelsenkirchen gab es offenbar in den unteren Räumen, in denen die Täter sich bewegten, zur Tatzeit weder eine Videoüberwachung noch Bewegungsmelder. Außerdem kam es, Stunden bevor die Täter die ersten Schließfächer aufbrachen, zu einem Feueralarm. Feuerwehr, Polizei und Sicherheitsdienst waren daraufhin vor Ort und hatten wohl sogar Einblick in den Raum, neben dem die Täter sich befanden. Sie konnten aber den offenbar durch ein Rolltor gesicherten Bereich nicht öffnen – und fuhren wieder, weil sie offenbar von einem Fehlalarm ausgingen. Ist nicht das allein schon ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung der Bank?
Plassmann: Wir kennen die Ermittlungsakten nicht, deshalb ist Vorsicht geboten. Aber: Wenn ein Brandmelder im Umfeld eines Tresorraums auslöst, erwarte ich, dass Sicherheitsdienst und Bank für tatsächliche Klärung sorgen. Anders formuliert: Wenn ich in meiner Wohnung einen Feueralarm habe und die Feuerwehr wird alarmiert, dann erwarte ich schon, dass sie die Tür aufmachen und gucken, brennt es da oder brennt es nicht und sich nicht darauf verlassen, dass sie keinen Rauch sehen.
beck-aktuell: Wer trägt welche Beweislast? Wie weist man als Geschädigte denn überhaupt nach, dass es Sicherheitsmängel gab? Man hat doch keinen Einblick in die getroffenen Maßnahmen.
Plassmann: Zunächst muss der Geschädigte Indizien für eine Pflichtverletzung darlegen. Hier kommen Anwältinnen und Anwälte ins Spiel und beantragen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Akteneinsicht, technische Gutachten und die abschließenden Ermittlungsergebnisse sind dann zentral.
In Gelsenkirchen haben wir eine Situation, wo die Indizien zumindest im Moment dafür sprechen, dass die Sicherheitsvorkehrungen nicht ideal waren. Die äußeren Umstände lassen aktuell ein Verschulden der Sparkasse zumindest vermuten.
Im zweiten Schritt, und das wird oft unterschätzt, braucht es aber noch den Vollbeweis des Schließfachinhalts: Was lag wann im Fach, in welcher Menge und welchem Wert? Dabei helfen Zeugen, aber insbesondere auch Rechnungen, Erbunterlagen, Zertifikate oder Schätzberichte. Gerade dieser Schritt ist für die Kundinnen und Kunden schwierig, weil sie mit sowas ja nie gerechnet haben.
"Ein Verschulden der Bank ersetzt noch keinen individuellen Schadensbeweis"
beck-aktuell: In Gelsenkirchen trommeln Anwälte für "Sammelklagen". Es gab sogar eine Infoveranstaltung in der Schalke‑Arena mit Hunderten von Geschädigten. Wie könnte das, Stand heute, aussehen? Und wie würden Sie die Chancen der Geschädigten einschätzen?
Plassmann: Ich kann verstehen, dass man Geschädigten Raum zur Information gibt – das ist gut. Wichtig erscheint mir aber auch, dass die Geschädigten eine aufrichtige Beratung bekommen und wirklich wissen, was tatsächlich zu machen ist.
Aber das deutsche Zivilrecht kennt die Sammelklage so nicht. In Betracht kommen Verbandsklageinstrumente wie die Musterfeststellungsklage oder Abhilfeklage. Eine Musterfeststellung kann klären, ob die Sparkasse dem Grunde nach Pflichten verletzt hat. Aber wie ich sagte: Auch wenn es in Gelsenkirchen viele Indizien für ein Verschulden der Bank geben sollte, ersetzt das noch keinen individuellen Schadensbeweis.
beck-aktuell: Sie sind auch als Mediator tätig und haben für Geschädigte des Berliner Tunnelraubs damals mit der Berliner Volksbank Entschädigungen vergleichsweise ausgehandelt. Wäre Ihrer Einschätzung nach auch der Einbruch in Gelsenkirchen eher für eine Einigung als für zahlreiche, möglicherweise langwierige Klageverfahren geeignet?
Plassmann: Wenn sich herausstellen sollte, dass die Sicherungsvorkehrungen ungenügend waren, dann hat eine Bank – insbesondere mit einem hoheitlichen Charakter wie die Sparkasse Gelsenkirchen – Interesse daran, eine einvernehmliche Regelung mit den Geschädigten zu finden. Auch um Prozesskosten zu vermeiden.
Es gab Fälle, in denen Banken bei plausibel nachgewiesenem Schaden ohne Prozess reguliert haben. Ich glaube, man tut gut daran, die Ermittlungsbehörden jetzt erstmal arbeiten zu lassen.
beck-aktuell: Vielen Dank für das Gespräch.
Michael Plassmann ist Rechtsanwalt, Mediator und Bankkaufmann in Berlin und Münster. Er hat sich unter anderem auf die Vertretung geschädigter Bankkundinnen und -kunden spezialisiert und solche sowohl nach dem Berliner Tunnelraub im Jahr 2013 als auch 2021 nach dem Einbruch bei der Hamburger Sparkasse (Haspa) in Norderstedt vertreten.
Die Fragen stellte Pia Lorenz.
Das ausführliche Gespräch hören Sie auch in der aktuellen Folge 81 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.


