Soziologie der Prüfungskommissionen: Immer weniger Frauen prüfen immer mehr Frauen
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Mehr Frauen in den Prüfungskommissionen könnten eine gerechtere Benotung im Examen sicherstellen, meinen viele. Doch wie sieht es momentan aus? Roland Schimmel hat sich aktuelle Zahlen aus Bayern angesehen und festgestellt: Der Frauenanteil wirkt sogar erst größer als er auf den zweiten Blick ist.

Über die Zusammensetzung der Prüfungskommission im mündlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung dachten die Kandidaten lange Zeit vornehmlich aus psychologischer Perspektive nach: Wie präsentiere ich mich in einem guten Licht? Wer die Prüfer seien, was sie gern prüften und welche Marotten sie wohl hätten, erfuhren die Kandidaten aus Prüfungsprotokollen, die die Repetitorien gern entgeltlich bereitstellten.

In den letzten Jahren ist eine soziologische Perspektive hinzugetreten. So wird immer lauter gefordert, die Kommissionen müssten mit jeweils mindestens einer Frau besetzt sein, um Ungerechtigkeiten gegenüber den Kandidatinnen entgegenzuwirken. Die Forderung ist sympathisch, die Umsetzung wird aber Nebenwirkungen haben: Was ist mit nicht-binären und nicht-weißen Prüfpersonen, blinden und solchen mit eigener oder elterlicher Migrationsgeschichte, solchen mit Spanisch als Muttersprache, solchen unter 38, ganz zu schweigen von den Katholiken? Eine dreiköpfige Prüfungskommission ist nicht so leicht bunt zu besetzen wie der Bundestag.

Zusammensetzung in der Blackbox JPA

Wie sich die Prüferschaft tatsächlich zusammensetzt und wie die einzelne Kommission komponiert wird, wird in einer schwarzen Kiste festgelegt; wer diese betreten will, muss durch eine Tür gehen, über der "Justizprüfungsamt" steht. Und um diese Fragen jenseits persönlicher anekdotischer Evidenz zu erforschen, müssen datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Hürden überwunden werden. 

Doch vereinzelt gibt es Auskunft. Im vergangenen Jahr erklärten sich etwa etliche Prüfungsämter auf eine Anfrage von LTO zu ihren Fortschritten bei der geschlechtergerechteren Zusammensetzung der Prüferpools. In Bayern beispielsweise – immerhin dem nach Ausbildungszahlen zweitstärksten Bundesland – sei eine Frauenquote von einem Drittel erreicht worden. Das las sich hoffnungsfroh, denn Forschende hatten herausgefunden, dass schon die Anwesenheit einer Frau in einer dreiköpfigen Kommission genüge, um den Kandidatinnen zu gleich guten Noten wie den Kandidaten zu verhelfen. Bei gleichmäßiger Verteilung der Prüferinnen auf die einzelnen Kommissionen wäre damit das Klassenziel ohne Weiteres erreicht.

Interessant ist es nun, die tatsächlichen Kommissionsbesetzungen zu betrachten. Diese werden – unter Nennung der Namen und Berufsbezeichnungen der Prüfpersonen – vom bayerischen Justizprüfungsamt kampagnenweise veröffentlicht.

Ein Drittel Frauen im Pool, aber nur ein knappes Fünftel in den Prüfungen

Die Zahlen für die Kampagne 2025/II (in Klammern die Kampagne 2025/I) verraten Folgendes:

In 208 (216) Prüfungsterminen mit jeweils vier oder fünf Kandidaten und jeweils drei Prüfern werden ungefähr 900 Kandidaten mündlich geprüft. Die Geprüften sind nach den Statistiken des Bundesamts für Justiz zu etwa 60 Prozent weiblich.

In 98 (101) der 208 (216) Prüfungskommissionen sitzt eine Frau, in weiteren 13 (15) sitzen zwei Frauen. (Die Identifikation der Frauen erfolgte nicht anhand individueller Befragung nach der Selbstwahrnehmung, sondern der Einfachheit halber nach Vornamen; sie kann daher Unschärfen aufweisen.) In beiden Kampagnen gab es keine Kommission mit drei Frauen. Damit bleiben 97 (100) Kommissionen, in denen drei Männer sitzen. Das Männer/Frauen-Verhältnis beträgt also 500 zu 124 (517 zu 131), gekürzt also ca. 4:1.

Die Frauenbeteiligung auf Prüferseite ist dabei von Kampagne 2025/I zu Kampagne 2025/II leicht gesunken, von 20,22 auf 19,87 Prozent. In absoluten Zahlen sind es leicht über 100 (etwa 100) Frauen, die prüfen, darunter 18 (14) Professorinnen.

Es steht zu vermuten, dass zwar der Prüferpool zu einem Drittel aus Frauen besteht, diese aber faktisch deutlich weniger eingesetzt werden als ihre männlichen Kollegen, warum auch immer. Anhaltspunkte für eine absichtliche behördliche Falschauskunft sind schließlich nicht ersichtlich.

Auch die Anwaltschaft kommt zu kurz

Jenseits der Geschlechtersoziologie geben die Veröffentlichungen des bayerischen Justizprüfungsamts aber auch eine erste Einsicht in die berufliche Befassung der Prüfer.

Stark vertreten sind - naheliegenderweise - die Professoren. Nur fünf (sieben) Termine finden ohne professorale Beteiligung statt. In allen 203 (209) anderen Terminen ist ein Universitätsprofessor beteiligt (dabei sind die Junior-, Vertretungs-, Honorar- und außerplanmäßigen Professoren mitgezählt).

14 (14) Prüfungen finden unter anwaltlicher Beteiligung statt, eine davon sogar mit zwei Anwälten. Die Prüfungslast verteilt sich auf zehn Berufsträger, davon acht Männer und zwei Frauen (sieben Männer, eine Frau). In elf (13) weiteren Terminen prüfen zudem neun (zehn) Notare. Notarinnen sind nicht feststellbar. Das erzählt womöglich etwas über das Interesse der Anwaltschaft, sich an Ausbildung und Prüfung des juristischen Nachwuchses zu beteiligen. Oder etwas über die Rolle der Anwaltsperspektive in der Prüfung.

Man kann jedenfalls schon aufgrund flüchtiger Betrachtung der Zahlen – wohlgemerkt: nur Bayern, nur 2025 – sagen: Frauen spielen eine immerhin wahrnehmbare Rolle im Prüfungsgeschäft, Anwältinnen und Notare eine noch messbare Nebenrolle. Das kann man beunruhigend finden und/oder hinnehmen.

Interessant wäre gewiss eine differenziertere Betrachtung über eine längere Zeitspanne hinweg. Sie wird der Rechtssoziologie vorbehalten bleiben.

Prof. Dr. Roland Schimmel lehrt Wirtschaftsprivatrecht und Bürgerliches Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences.

Gastbeitrag von Prof. Dr. Roland Schimmel, 6. Januar 2026.

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