Abnehmen auf eigene Rechnung: Krankenkasse muss Abnehmspritze nicht zahlen

Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Abnehmspritze durch die Krankenkasse - außer, wenn sie lebensbedrohlich krank sind. Das hat das SG Mainz in einem Verfahren bestätigt. 

Eine Frau beantragte die Kostenübernahme für das Mittel "Wegovy". Die Krankenkasse der Frau lehnte diesen Antrag ab.

Die Entscheidung der Krankenkasse hat nun das SG Mainz bestätigt (Az. S 7 KR 76/24). Bei "Wegovy" handele es sich um ein Medikament zur Gewichtsreduktion, eine sogenannte Abnehmspritze. Die Übernahme der Kosten solcher sogenannter "Lifestyle-Produkte" durch die gesetzlichen Krankenkassen sei ausgeschlossen. Das Gericht betont, dass dieser Ausschluss auch verfassungsgemäß sei. Die gesetzlichen Krankenkassen seien durch die Verfassung nicht dazu verpflichtet, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei.

Eine Ausnahme gebe es allein bei lebensbedrohlichen Erkrankungen. Eine solche Erkrankung liege bei der Frau allerdings nicht vor.

SG Mainz -

Redaktion beck-aktuell, kw, 26. Juni 2025.

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