Seehofer stellt “Masterplan Migration“ vor

Bundesinnenminister Hort Seehofer (CSU) hat seinen umstrittenen "Masterplan zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung" vorgestellt. Dieser soll die wichtigsten Themen im Bereich Migrations- und Flüchtlingspolitik identifizieren und fortentwickeln. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sowohl in den Herkunfts- und Transitländern sowie auf Ebene der Europäischen Union und in Deutschland ansetzen.

Masterplan soll funktionierenden Schengen-Raum mit Außengrenzschutz gewährleisten

Der Masterplan Migration umfasst laut Seehofer sowohl Maßnahmen in den Herkunfts- und Transitländern zur Verbesserung von Lebensbedingungen und zur Stabilisierung der Sicherheitslage vor Ort als auch Handlungsvorschläge zur Regulierung auf EU-Ebene sowie im nationalen Bereich. Diese seien notwendig, um für die betroffenen Menschen Lebensperspektiven zu schaffen und Fluchtursachen zu mindern. Nur so könnten Rückkehr und Reintegration auch nachhaltig wirken, erläutert Seehofer seine Konzeption. Letztlich müsse auch eine effektivere Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten erfolgen. Ziel des Planes sei es, den Außengrenzschutz und das europäische Asylsystem zu verbessern, um zu einem funktionierenden Schengen-Raum ohne Binnengrenzkontrollen zurückkehren zu können.

Seehofer: Migration braucht klare Vorgaben

Dem Masterplan liege die Überzeugung zugrunde, dass Deutschland seine Verantwortung nach Außen nur wahrnehmen könne, wenn zugleich der Zusammenhalt im Innern erhalten bleibe. Die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft setze Ordnung und Steuerung von Migration voraus. Kein Land der Welt könne unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen, so der Bundesinnenminister. Erfolgreiche Integration könne nur gelingen mit einer Begrenzung von Zuwanderung. Das sei auch die Kernbotschaft des Koalitionsvertrages, unterstreicht Seehofer sein Vorhaben. Es müsse ein System der Ordnung zur Bewältigung der Migration geben. Dabei sollen Antragsteller an ihrem Asylverfahren verstärkt aktiv mitwirken. Der Verschleierung von Identitäten müsse entgegengetreten werden und die Pflicht zur Ausreise müsse konsequent durchgesetzt werden. Die Umsetzung des Masterplans müsse stets die Gesamtentwicklung der Zuwanderung berücksichtigen und den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuwanderungskorridor von 180.000 bis 220.000 Schutzsuchenden im Jahr einhalten, fordert Seehofer.

DAV kritisiert Masterplan

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg kritisierte nach der Vorstellung den "sogenannten" Masterplan Migration, der kein Plan im eigentlichen Sinne, sondern eine Aufzählung einzelner Maßnahmen sei, deren konkrete Umsetzung im Einzelnen noch völlig offen sei, sowohl in technisch-organisatorischer als auch in rechtlicher Hinsicht. Der Plan sei eher als ein Wunschzettel denn als konkret durchsetzbares politisches Vorhaben zu sehen. Zu viele Fragen seien noch offen: Wie soll ein Anker-Zentrum aussehen? Wie wird den Geflüchteten der Zugang zu einem Anwalt ermöglicht? Wer darf in ein Anker-Zentrum rein und wer nicht? Wenn Seehofer die konsequente Durchsetzung des Rechts fordere, dann müsse das für alle Beteiligten gelten, gerade auch für die Geflüchteten. Jeder Betroffene müsse uneingeschränkten Zugang zum Recht haben. Das seien verfassungsrechtliche Mindeststandards, ohne die eine Umsetzung der Pläne zum Scheitern verurteilt sei. Der DAV werde die rechtsstaatliche Umsetzung dieser Maßnahmen kritisch überprüfen, kündigte Schellenberg an.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juli 2018.