Schottisches Gericht erklärt Parlaments-Zwangspause für unrechtmäßig

Ein schottisches Berufungsgericht hat die von Premierminister Boris Johnson auferlegte fünfwöchige Zwangspause des britischen Parlaments für unrechtmäßig erklärt. Das teilte der Court of Session am 11.09.2019 in Edinburgh mit. Johnsons Ratschlag an Königin Elizabeth II., das Parlament vorübergehend zu schließen, sei mit der Absicht erfolgt, die Parlamentarier im Brexit-Streit kaltzustellen, so die Richter. Die Zwangspause sei daher "null und nichtig". Unklar war zunächst, ob die Abgeordneten nun sofort ihre Sitzungen wieder aufnehmen können. Die Abgeordneten sollen eigentlich erst am 14.10.2019 wieder zusammenkommen.

SNP spricht von "großartiger Neuigkeit"

Die Regierung zeigte sich "enttäuscht" und kündigte Berufung vor dem obersten britischen Gericht, dem Supreme Court in London, an. Die Schottische Nationalpartei (SNP) bezeichnete die Entscheidung dagegen als "großartige Neuigkeit". SNP-Fraktionschef Ian Blackford schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter an Boris Johnson gerichtet: "Sie haben undemokratisch gehandelt und müssen das Parlament (aus der Zwangspause) zurückrufen."

Opposition lobt Entscheidung

Der Brexit-Experte der oppositionellen Labour-Partei, Keir Starmer, sagte auf einem Kongress im südenglischen Brighton: "Ich muss zurück zu den anderen, um zu sehen, ob wir die Türen (des Parlaments) wieder öffnen und Boris Johnson zur Verantwortung ziehen können." Luciana Berger von den proeuropäischen Liberaldemokraten schrieb auf Twitter von einer "bedeutenden Entscheidung".

Unzulässige Einschränkung des Parlaments moniert

Geklagt hatten etwa 75 Parlamentarier. Sie sehen in der von Johnson erwirkten wochenlangen Schließung des Unterhauses vor dem am 31.10.2019 anstehenden EU-Austritt des Landes eine unzulässige Einschränkung des Parlaments. Ähnliche Klagen wurden auch vor Gerichten im nordirischen Belfast und in London eingereicht.

Endgültige Entscheidung durch Supreme Court

Eine Klage in erster Instanz vor dem Court of Session in Schottland war zunächst gescheitert. Auch der High Court in London hatte eine ähnliche Klage zunächst abgewiesen. Eine endgültige Entscheidung dürfte nun das oberste Gericht in Großbritannien, der Supreme Court, treffen. Eine mehrtägige Anhörung war Berichten zufolge vom 17.09.2019 an vorgesehen.

Tumultartige Szenen im Unterhaus

Die Parlamentsschließung war in der Nacht zum 10.09.2019 wirksam geworden, bei der Zeremonie war es zu tumultartigen Szenen im Unterhaus gekommen. Abgeordnete der Opposition hielten Protestnoten mit der Aufschrift "Zum Schweigen gebracht" hoch und skandierten "Schande über Euch" in Richtung der Regierungsfraktion. Parlamentspräsident John Bercow sprach von einem "Akt exekutiver Ermächtigung". Labour-Chef Jeremy Corbyn warf Johnson vor, er schließe das Parlament, um keine Rechenschaft mehr ablegen zu müssen.

Niederlagen-Serie für Johnson

Damit setzt sich Johnsons Niederlagen-Serie fort. Zuvor war er unter anderem zwei Mal mit einem Antrag auf Neuwahl gescheitert. Es gibt damit keine Möglichkeit mehr für eine vorgezogene Wahl vor dem geplanten Brexit-Datum. Die Abgeordneten hatten zudem im Eilverfahren ein Gesetz durch beide Kammern des Parlaments gepeitscht. Das Gesetz sieht vor, dass der Premierminister eine Verlängerung der Brexit-Frist beantragen muss, sollte bis zum 19.10.2019 kein Austrittsabkommen ratifiziert sein. Johnson lehnt das jedoch strikt ab. Am 12.09.2019 wollte EU-Chefunterhändler Michel Barnier die Fraktionsvorsitzenden des Parlaments über den Stand der Gespräche mit London informieren.

Redaktion beck-aktuell, Christoph Meyer und Silvia Kusidlo, 11. September 2019 (dpa).