Schon fünf rechtswidrige Abschiebungen seit Jahresbeginn

Die Behörden haben im laufenden Jahr (Stand vom 08.08.2018) bereits fünf Ausländer rechtswidrig abgeschoben. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Margarete Bause hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In allen Fällen seien "die erforderlichen Verwaltungsakte noch nicht vollziehbar" gewesen, schreibt das Ministerium. 

Häufung seit Jahresbeginn auffällig

Die Zahlen beziehen sich auf den Stand vom 08.08.2018. Seitdem gab es noch einen Abschiebeflug nach Afghanistan. Die Häufung seit Jahresbeginn ist auffällig. So sind der Bundesregierung für die Jahre 2015 und 2016 keine rechtswidrigen Abschiebungen bekannt und für das Jahr 2017 zwei Fälle. Die Betroffenen wurden in ihre Herkunftsländer Nigeria, Afghanistan, Kosovo, Marokko, Simbabwe, China und Tunesien abgeschoben.

In zwei Fällen noch keine Rückholungsentscheidung getroffen

In fünf der sieben Fälle hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben "eine umgehende Rückholung" betrieben. In drei dieser Fälle reisten die Betroffenen auch bereits wieder nach Deutschland ein, in den anderen beiden noch nicht. "In zwei weiteren Fällen ist noch keine Entscheidung zur Rückholung getroffen worden", schreibt das Bundesinnenministerium. Bei einem von ihnen könnte es sich um den Islamisten Sami A. handeln, der nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts vom 16.08.2018 nun auch nach Deutschland zurückgeholt werden muss.

Grüne: Armutszeugnis für Rechtsstaat

"Dass die Bundesregierung in zwei von sieben Fällen noch keine Entscheidung zur Rückführung getroffen hat, ist diesen Betroffenen gegenüber eine Zumutung und ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat", beklagte die flüchtlingspolitische Sprecherin des Grünen-Fraktion, Luise Amtsberg.

Bause: Behördenverhalten stellt Rechtsstaat in Frage 

Die wachsende Zahl gebe Anlass zur Sorge, erklärte ihre Parteikollegin Bause, die auch Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist. "Dass Behörden laufende Verfahren ignorieren oder Gerichtsurteile missachten, stellt grundlegende Prinzipien unseres demokratischen Rechtsstaates in Frage. Das dürfen wir nicht auf die leichte Schulter nehmen." Sie erwarte von der Bundesregierung und den Ländern eine schonungslose Fehleranalyse.

Zahl der als rechtswidrig eingestuften Abschiebungen im Verhältnis zu Abschiebezahlen gering

Trotz des Anstiegs stufen die Behörden nur einen geringen Teil der Abschiebungen als rechtswidrig ein. So wurden 2017 insgesamt 23.966 Menschen abgeschoben, von Januar bis Juni 2018 waren es 12.261 Abschiebungen, wie aus Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Linksfraktion hervorgeht. Für Abschiebungen sind in erster Linie die Bundesländer zuständig, obwohl Bundespolizisten die Flüge begleiten.

Uigure rechtswidrig nach China abgeschoben

Die Bundesregierung nennt zwar keine weiteren Details zu den betroffenen Personen, ein Teil ist aber öffentlich bekannt. So wurde ein Angehöriger der muslimischen Minderheit der Uiguren am 03.04.2018 zurück nach China geschickt, obwohl über seinen Asylfolgeantrag noch nicht entschieden war. Die chinesische Kommunistische Partei geht mit massiven Repressalien gegen die uigurische Unabhängigkeitsbewegung vor. Die Behörden in München wollen eine Mitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht erhalten haben. Deutschland bemüht sich nun, den 23-Jährigen zurückzuholen.

Nasibullah S. rechtswidrig nach Afghanistan abgeschoben 

Der zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene Afghane Nasibullah S. ist seit dem vergangenen Wochenende zurück in Deutschland. Der 20-Jährige war einer von jenen 69 Menschen, die am 69. Geburtstag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) abgeschoben worden waren. In der Heimat sah er sich von den Taliban verfolgt, sein Asylantrag wurde aber abgewiesen. Dagegen klagte er, die Entscheidung stand noch aus. Zur Abschiebung kam es laut Seehofer, weil seine Identität falsch zugeordnet wurde.

Zu Unrecht abgeschobener Haschmatullah F. darf nach Rückholung bleiben

Auch Haschmatullah F. durfte aus Afghanistan nach Deutschland zurückkommen. Er war im Oktober 2017 abgeschoben und auf Anordnung des Verwaltungsgerichts im baden-württembergischen Sigmaringen im Dezember 2017 zurückgeholt worden. Der 24-Jährige kann in Deutschland bleiben, nachdem ein Gericht im Juni seiner Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrags stattgab. F. wurde nach eigenen Angaben in Afghanistan von den Taliban beinahe umgebracht, weil er als Soldat mit den Amerikanern zusammengearbeitet habe.

Redaktion beck-aktuell, 17. August 2018 (dpa).