Unabhängigkeit der Staatsanwälte wird eingeschränkt
Einer der Entwürfe schränkt die Unabhängigkeit der Staatsanwälte ein. Ermittlungsschritte eines Anklägers können demnach von seinem Vorgesetzten annulliert werden, wenn er diese für "unsolide" hält. Experten kritisieren, der Begriff "unsolide" sei vage und könne zu Missbrauch führen. Zudem wird innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft eine Sondereinheit für Ermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte gegründet. Dafür war bisher die von der EU gelobte Antikorruptionseinheit der Staatsanwaltschaft, DNA, zuständig.
Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen teilweise nicht mehr zur Abstimmung vorzulegen
Die Gesetzentwürfe können jetzt noch schneller als bisher beschlossen werden, weil die Abgeordneten auch eine Änderung der Abstimmungsregeln vorlegten, die umgehend im Amtsblatt erschien. Danach muss nicht jeder Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf zur Abstimmung vorgelegt werden. Schon vorher hatte die Opposition beklagt, dass die Regierungsparteien unfair gehandelt hätten. Sie hätten zu wichtigen Punkten Hunderte Änderungsanträge über Nacht eingebracht, um zu verhindern, dass die Opposition Zeit hat, diese überhaupt zu lesen.