Rumänien will Einfluss des Staatschefs auf Justiz einschränken

Rumänien will den Einfluss des Staatspräsidenten auf die Justiz einschränken. Der Staatschef soll anders als bisher an der Ernennung der leitenden Staatsanwälte nicht mehr beteiligt werden. Die geplante Neuregelung ist Teil einer Justizreform, deren Entwurf Justizminister Tudorel Toader am 23.08.2017 in Bukarest vorstellte. Toader begründete den Vorschlag mit einer Forderung der EU nach Entpolitisierung der rumänischen Justiz. Behalten soll der Staatschef allerdings die Befugnis, den obersten Richter zu ernennen.

Selbstverwaltungsorgan der Justiz soll Ernennungen vornehmen

Nach dem Plan des Ministers sollen der Generalstaatsanwalt sowie die Chefs der Antikorruptionseinheit DNA und der für Kampf gegen Organisiertes Verbrechen und Terrorismus zuständigen Einheit DIICOT auf Vorschlag des Justizministers vom Selbstverwaltungsorgan des Justizapparats, CSM, ernannt werden - nicht mehr vom Staatschef. Der parteilose Toader hatte sich bisher immer wieder gegen Forderungen der regierenden Sozialdemokraten (PSD) nach Lockerung des Korruptionsstrafrechts gestemmt. Entsprechende Versuche der PSD-Regierung hatten in diesem Winter wochenlange Massenproteste ausgelöst.

Justiz Rumäniens unter Sonderbeobachtung der EU

Das Thema Justiz bewegt viele Rumänen, weil die Korruption als großes Problem gilt. Zugleich werfen bestimmte Kreise den leitenden Staatsanwälten immer wieder politische Befangenheit vor. Die Justiz Rumäniens steht ebenso wie jene des Nachbarlands Bulgarien seit dem EU-Beitritt beider Länder 2007 unter Sonderbeobachtung der EU. In ihren Monitoringberichten der letzen Jahre hatte die EU-Kommission immer wieder speziell die Aktivität der rumänischen Antikorruptionseinheit DNA gelobt. Jährlich hatte die DNA rund 1.000 Politiker und Amtspersonen wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht gebracht und fast ebenso viele rechtskräftige Verurteilungen in Korruptionsfällen erreicht.

Redaktion beck-aktuell, 24. August 2017 (dpa).