Rostbratwurst kommt nicht nur aus Nürnberg

Die Nürnberger Rostbratwurst ist geschützt und darf nur aus Nürnberg kommen. Eine Rostbratwurst ohne "Nürnberg" im Namen aber darf andernorts hergestellt werden, auch wenn sie dem Vorbild ähnelt.

Das Münchner OLG hat Metzgern und Wurstfabrikanten bundesweit eine Sorge genommen: Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste hat in einem Rechtsstreit um Rostbratwürste mit einer niederbayerischen Metzgerei auch in zweiter Instanz verloren. Der sechste Senat des OLG wies die Berufung des Verbands gegen das Urteil der Vorinstanz zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Nürnberger Kläger hatten die in Geiselhöring ansässige Metzgerei Franz Ostermeier verklagt, weil diese "Mini‑Rostbratwürstchen" im Sortiment hat. Der Schutzverband sah darin einen Verstoß gegen den EU‑weiten Schutz der geografischen Herkunftsangabe "Nürnberger Rostbratwürstchen".

Niederbayerischer Metzger segelte nicht unter falscher Flagge

Ostermeier hatte jedoch nie behauptet, seine Rostbratwürstchen stammten aus Nürnberg. Auf der Verpackung finden sich weder das Wort "Nürnberg" noch "Nürnberger". Das gab bereits im ersten Prozess 2024 den Ausschlag. Auch der Umstand, dass das niederbayerische Produkt dem fränkischen Vorbild ähnlich sieht, änderte daran nichts. Der Verband verlor sowohl in erster als auch in zweiter Instanz.

Das Verfahren war bundesweit von Interesse, da ähnliche Würste vielerorts hergestellt werden. Ostermeier erklärte nach dem ersten Urteil, vom Ausgang seien mehr als 7.000 Hersteller oder Metzgereien betroffen. Die geografische Herkunftsangabe "Nürnberger Rostbratwürste" ist seit 2003 geschützt und soll verhindern, dass Nachahmer ihre Produkte mit falscher Herkunft bewerben.

Redaktion beck-aktuell, js, 5. Februar 2026 (dpa).

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