Richterbund rechnet mit 150.000 Verfahren pro Jahr durch Gesetz gegen Hasskriminalität

Der Deutsche Richterbund rechnet damit, dass es aufgrund des neuen Gesetzes gegen Hasskriminalität bis zu 150.000 neue Verfahren pro Jahr bei den Staatsanwaltschaften geben wird. "Ein erheblicher Teil davon wird anschließend auch die Strafgerichte beschäftigen", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. "Nach den üblichen Personalschlüsseln der Justiz braucht es bundesweit etwa 400 zusätzliche Staatsanwälte und Strafrichter, um die neuen Aufgaben effektiv bewältigen zu können."

Mehr Personal und Spezialisierung erforderlich

Für die Strafjustiz werde das neue Gesetz gegen Hasskriminalität ein großer Kraftakt. Gleichwohl betonte Rebehn, dass es richtig sei, dass die Bundesregierung Bedrohungen, Hass und Hetze im Netz konsequenter verfolgen und Strafvorschriften erweitern will. "Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen. Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen." Das Bundesjustizministerium hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Rechtsextremismus und Hasskriminalität vor allem im Internet besser bekämpfen soll.

Redaktion beck-aktuell, 27. Januar 2020 (dpa).