Regimekritiker deportiert? IStGH startet Ermittlungen gegen Belarus

Belarus geht hart gegen Oppositionelle vor. Litauen beschuldigt das Nachbarland, politische Gefangene zu deportieren. Nun ermittelt der IStGH.

Die Ankläger des IStGH haben gegen Belarus ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Deportationen von Regimekritikern eingeleitet. Nach einer umfassenden Untersuchung gebe es den begründeten Verdacht, dass Belarus Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe, teilte die Anklage in Den Haag mit.

Der Verdacht richte sich gegen hochrangige Regierungsmitglieder. Sie sollen politische Gegner seit 2020 deportiert haben. "Die Anklage ist zu dem Schluss gekommen, dass die mutmaßlichen Verbrechen der Behörden von den höchsten Ebenen der Regierung ermutigt oder gebilligt wurden."

Haftbefehle möglich

Die politischen Gegner sollen nach Angaben der Anklage möglicherweise nach Litauen deportiert worden sein. Litauen ist Vertragsstaat des Gerichts, Belarus aber nicht. Das Gericht darf nur dann ermitteln, wenn mindestens ein Vertragsstaat betroffen ist oder wenn es vom UN-Sicherheitsrat dazu beauftragt wurde. Litauen hatte die Ermittlungen beantragt.

Die Ankläger hatten die Vorwürfe seit September 2024 untersucht. Sie können bei einem begründeten Verdacht Haftbefehle beantragen. Die müssen von Richtern bestätigt werden.

Redaktion beck-aktuell, bw, 12. März 2026 (dpa).

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