Regierung beschließt Maßnahmenpaket gegen Corona-Krise

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Dies hat das Bundesfinanzministerium am 13.03.2020 mitgeteilt. Für Unternehmen soll es Liquiditätshilfen in unbegrenzter Höhe und steuerliche Erleichterungen geben. Außerdem werde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Die Änderungen beim Kurzarbeitergeld haben bereits den Bundestag und den Bundesrat passiert.

Schutzschild für Betriebe und Unternehmen: KfW-Kreditprogramme werden aufgestockt

Die Regierung will einen Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen errichten. Die Liquiditätshilfen sollen im Volumen unbegrenzt sein. Zunächst werde der Zugang zu Kreditprogrammen erleichtert. So würden die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) gelockert. Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite würden erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro werde die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt. Für das Programm für größere Unternehmen werde die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ werde umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme werde auf bis zu 70% erhöht (bisher 50%). Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolge eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.

Leichterer Zugang zu Bürgschaften

Bei den Bürgschaftsbanken werde der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund werde seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10% erhöhen. Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken werde auf 50% erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffne der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen können. Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) werde für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermögliche hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%.

Sonderprogramme für Krisenunternehmen

Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten seien und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, würden zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW aufgelegt. Das werde dadurch ermöglicht, dass die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht wird. Dafür würden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betrügen bei Betriebsmitteln bis zu 80%, bei Investitionen sogar bis zu 90%. Darüber hinaus sollen für diese Unternehmen konsortiale Strukturen angeboten werden.

Exportkreditgarantien

Der Bund stelle der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit, die ausreiche, um eine ernste Situation, vergleichbar mit den Jahren nach der Finanzkrise 2009, zu bewältigen. Die Instrumente hätten sich damals bewährt und die im Haushalt 2020 verfügbaren Mittel reichten aus für eine vergleichbare Steigerung des Fördervolumens. Dies werde flankiert durch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei etwaigem zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und Refinanzierung lasse sich der Ermächtigungsrahmen sehr schnell erhöhen.

Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen

Weiter solle es steuerliche Erleichterungen für Unternehmen geben: Die Gewährung von Stundungen werde erleichtert. Die Finanzbehörden könnten Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung werde angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Ferner könnten Vorauszahlungen leichter angepasst werden. Sobald klar sei, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, würden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (etwa Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge werde bis zum 31.12.2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sei. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet würden (etwa Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), sei die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren werde.

Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Für das Kurzarbeitergeld würden erleichterte Zugangsvoraussetzungen eingeführt: Das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb werde auf bis zu 10% abgesenkt. Auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden werde teilweise oder vollständig verzichtet. Kurzarbeitergeld gebe es künftig auch für Leiharbeitnehmer. Zudem würden die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig erstattet. Das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld hat der Bundesrat am 13.03.2020 im Schnellverfahren gebilligt Der Bundestag hatte das Gesetz nur wenige Stunden zuvor verabschiedet.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2020.