Rechtsausschuss: Abgeordnete fordern Rücktritt Brandners

Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz lehnen den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzenden ab und haben ihn auf der Sitzung des Gremiums am 06.11.2019 zum Rücktritt aufgefordert. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst. Jan-Marco Luczak (CDU) sagte zu Beginn der 68. Sitzung im Namen der Fraktionen, Brandner fehlten offenbar Eigenschaften, die für den Vorsitz des Rechtsausschusses, der über die Demokratie und den Schutz des Rechts wache, unabdingbar seien. Die Ausschussmitglieder von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen daher nicht länger von Brandner repräsentiert werden.

Vorwurf: Bewusste Nutzung antisemitischer Begriffe

Luczak warf dem AfD-Politiker Grenzüberschreitungen und Diffamierungen sowie die bewusste Nutzung antisemitischer Begriffe vor. Brandner befinde sich damit "in fundamentalem Widerspruch zu all dem, wovon wir überzeugt sind". Brandners Agieren beschädige die Arbeit des Ausschusses und das Amt des Vorsitzenden und schade dem Ansehen des Gremiums und des gesamten Parlaments. Er sei deshalb "in dieser Funktion nicht tragbar". Seine offensichtlich nicht ernst gemeinte Entschuldigung vom 17.10.2019 für einen Tweet nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle könne nicht akzeptiert werden. Luczak sagte, er gehe davon aus, dass Brandner nicht freiwillig zurücktreten werde, und forderte die AfD-Fraktion auf, ihn durch jemand anderen zu ersetzen. Er hoffe, zu einer guten Lösung zu kommen. Dessen ungeachtet werde der Geschäftsordnungsausschuss prüfen, welche Möglichkeiten für eine Abwahl Brandners bestehen. Diese wolle und werde man dann nutzen, um weiteren Schaden vom Amt des Vorsitzenden abzuwenden.

Streit um "Judaslohn"-Tweet

Brandner verwies in seiner Erwiderung auf das Recht, seine Meinung zu äußern, und auf fehlende konkrete Vorwürfe. Sollten die Äußerungen auf seinem Twitter-Kanal zur Bundesverdienstkreuzverleihung durch den Bundespräsidenten an Udo Lindenberg und die Verwendung des Begriffes "Judaslohn" gemeint sein, erfolge der Hinweis, dass er diese als Privatperson gemacht habe und sich auch andere exponierte Vertreter des Bundestages auf Twitter privat äußerten. Kritik an seiner Arbeit als Ausschussvorsitzender sei ihm nicht bekannt, sagte Brandner. Luczak warf er vor, einen Keil in die Fraktion der AfD treiben zu wollen, diese habe sich jedoch zuletzt am Vortag hinter ihn gestellt. Als "schäbige Unterstellung" bezeichnete er den Vorwurf, seine Entschuldigung vom 17.10.2019 sei nicht ernst gemeint. Ausführlich begründete Brandner seinen "Judaslohn"-Tweet, der eine Replik auf Beschimpfungen der AfD durch Udo Lindenberg gewesen sei, und verwies darauf, dass dieser Begriff in der politischen Auseinandersetzung bislang nie in die Nähe des Antisemitismus gerückt worden sei. Einen Grund für einen Rücktritt sehe er nicht.

Redaktion beck-aktuell, 6. November 2019.