Rechtsanwaltskammern verurteilen Bedrohungen von Rechtsanwälten

Ein Rechtsstaat darf Bedrohungen, die Rechtsanwälte treffen, weil sie ein bestimmtes Mandat übernommen haben, nicht hinnehmen. Dies haben die Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern am 17.01.2019 im Rahmen ihrer Präsidentenkonferenz hervorgehoben. Hintergrund sind aktuelle Medienberichte über die Bedrohung einer Anwältin, die Angehörige eines NSU-Opfers vertreten hatte.

Angriff auf freie Berufsausübung der Anwaltschaft

Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigten sich angesichts der Anfeindungen, denen sich nicht nur die Kollegin selbst, sondern auch deren Familie ausgesetzt sieht, bestürzt. "Wir sehen in den Vorfällen einen Angriff auf die freie Berufsausübung der Anwaltschaft allgemein“, so die Präsidentenkonferenz. In einem immer stärker werdenden Klima der verbalen und gedanklichen Verrohung seien diese Vorgänge eine weitere und durch die Selbstverwaltung der Anwaltschaft nicht mehr schweigend hinzunehmende Eskalierung. Es dürfe keine Rolle spielen, welchen Mandanten eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vertritt. Die Garantie für jedermann auf ungehinderten und vollständigen Zugang zum Recht und das Recht auf eine uneingeschränkte Verteidigung müssten gewahrt bleiben.

BRAK-Präsident fordert lückenlose Aufklärung

"Wir fordern eine lückenlose Aufklärung des Sachverhaltes durch die zuständigen Behörden“, resümiert BRAK-Präsident Ulrich Wessels. In einem Rechtsstaat könne es nicht angehen, dass Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege Gefahr für Leib und Leben fürchten müssen, wenn sie bestimmte Mandate übernehmen. Derartige Vorfälle seien untragbar.

Redaktion beck-aktuell, 17. Januar 2019.