Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein neues Recht auf Reparatur bekommen. Es soll für bestimmte technische Geräte – insbesondere Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones – gelten. Hersteller sollen verpflichtet sein, diese Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, mit dem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) europäische Vorgaben umsetzen will.
Hersteller brauchen die Reparaturleistung nicht unbedingt selbst zu erbringen. Sie können ihrer Verpflichtung auch nachkommen, indem sie damit andere beauftragen, etwa dann, wenn sie nicht über die nötige Infrastruktur dafür verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher beim Verbraucher angesiedelt ist.
Ersatzteile vorzuhalten
Ersatzteile sollen entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorgehalten werden: für Smartphones mindestens sieben Jahre, für Waschmaschinen und Trockner mindestens zehn Jahre nach Produktionsende. Geräte sollen so konstruiert sein, dass sie zerlegt und repariert werden können; verbotene konstruktive Hürden oder eingebaute Fehler sind unzulässig.
Lässt sich ein Produkt trotz üblicher Erwartung nicht reparieren, liegt dem Gesetzentwurf zufolge ein Sachmangel vor, der Gewährleistungsrechte auslöst.
Wer sich bei einem mangelhaften Produkt dazu entscheidet, es reparieren zu lassen, obwohl er auch eine Neulieferung verlangen könnte, soll von einer längeren Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer profitieren (drei statt zwei Jahre). Das soll es attraktiver machen, ein Produkt reparieren zu lassen, statt es auszutauschen. Die Dauer der Beweislastumkehr, bei der vermutet wird, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, verbleibt laut BMJV unverändert bei einem Jahr.


