Richterin wegen Verdachts der Mitgliedschaft in Terror-Vereinigung vorläufig suspendiert

Das Richterdienstgericht des Landes Berlin hat die Richterin Birgit Malsack-Winkemann in einem Eilverfahren vorläufig des Dienstes enthoben. Hintergrund sei der gegen die Richterin bestehende dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einem Geheimbündnis, das auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichtet sei. Die Richterin hatte bis 2021 als Abgeordnete der AfD im Bundestag gesessen.

Einbehaltung hälftiger Bezüge angeordnet

Das RDG ordnete zudem an, dass die Hälfte der monatlichen Bezüge der Richterin einzubehalten sei, und schöpfte damit den gesetzlichen Rahmen voll aus. Es folgte auch damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Malsack-Winkemann steht seit 1996 im Dienst des Landes Berlin und saß für die AfD von 2017 bis 2021 als Abgeordnete im Bundestag. Im März 2022 kehrte sie an ihr bisheriges Gericht zurück und unterlag damit wieder den Rechten und Pflichten einer Richterin. Die Senatsverwaltung betreibt ein Zurruhesetzungsverfahren gegen sie, über das noch nicht rechtskräftig entschieden ist.

Seit Dezember 2022 in Untersuchungshaft

Anfang Dezember 2022 erließ der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof gegen die Richterin einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung. Nach den vorliegenden Erkenntnissen habe sie mindestens seit Februar 2022 einer Gruppierung angehört, deren Zielrichtung die Beseitigung der Staats- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland – gegebenenfalls unter Tötung von Repräsentanten des Staates – und deren Ersatz durch ein "System" eigener Prägung gewesen sei. In dem "Rat" der Gruppierung sei der Richterin das Ressort "Justiz" übertragen worden. Sie sitzt seit der Festnahme in Untersuchungshaft. Gegen sie läuft ein Disziplinarverfahren.

Entfernung aus Richterverhältnis wahrscheinlich

Das Dienstgericht führte zur Begründung der vorläufigen Dienstenthebung aus, es sei nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand überwiegend wahrscheinlich, dass das gegen die Richterin eingeleitete Disziplinarverfahren zur disziplinarischen Höchstmaßnahme einer Entfernung aus dem Richterverhältnis führen werde. Denn eine Richterin, die sich einem auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichteten Geheimbündnis anschließe, breche den von ihr geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonders schwerer Weise und sei deshalb aus dem Dienst zu entfernen. Die Unschuldsvermutung stehe einer Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren nicht entgegen. Dass die Richterin infolge der Untersuchungshaft gegenwärtig faktisch ohnehin ihr Amt nicht ausüben könne, hindere die vorläufige Suspendierung nicht; denn diese diene zugleich dem ungestörten Dienstbetrieb in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und dem Ansehen der Justiz insgesamt.

Richterdienstgericht des Landes Berlin, Beschluss vom 15.03.2023 - DG 1/23

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2023.