Eine wegen Betrugs in Millionenhöhe und Urkundenfälschung auf Mallorca angeklagte Deutsche ist durch einen Handel mit der Anklage um eine Haftstrafe herumgekommen. Die 51-Jährige bekannte sich schuldig und zahlte 1,3 Millionen Euro zurück, wie eine Justizsprecherin auf Anfrage bestätigte. Den Rest der Betrugssumme von insgesamt 2,3 Millionen Euro hatte sie vermutlich bereits verbraucht. Im Gegenzug verurteilte sie das Gericht zwar zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus, da die Frau nicht vorbestraft war.
Laut der Anklage hatte die selbstständige Steuerberaterin von 2009 bis 2019 für eine deutsche Solarfirma auf der Urlaubsinsel gearbeitet. Für die sollte sie Steuerangelegenheiten regeln. Gut 2,5 Millionen Euro erhielt die Deutsche von dem Unternehmen, um dessen Steuerschulden zu begleichen. 2,3 Millionen Euro davon überwies sie sich aber auf ihre eigenen Konten.
Der Betrug flog auf und die Firma sorgte dafür, dass im November 2020 ein Gerichtsprozess auf Mallorca beginnen sollte. Am ersten Verhandlungstag erschien jedoch die Schwester mit einer Sterbeurkunde. Die Angeklagte sei im März des Jahres bei einem Autounfall in Rostock ums Leben gekommen, behauptete sie.
Das geschädigte Unternehmen bezweifelte die Angaben und engagierte einen Privatdetektiv, der die "Tote" in dem Ort Santa Ponça im Westen der Insel ausfindig machte. Dabei wurden der Frau nach Medienberichten Fotos von ihrem seltenen Riesenpudel zum Verhängnis, die sie in sozialen Medien gepostet habe. Der Detektiv legte sich auf die Lauer und entdeckte bald tatsächlich einen Mann, der mit einem solchen Pudel Gassi ging und ihn zum luxuriösen Wohnhaus der Gesuchten führte. Trotz neuer Frisur und gefärbten Haaren wurde sie kurz darauf von der Polizei festgenommen.
Die Schwester, die sich am "Scheintod" beteiligte, wurde zu drei Monaten Haft verurteilt. Auch diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.