Profin bietet Sofortentschädigung auf VW-Niveau
"Die Schlacht geht weiter", sagte Profin-Chef Cristopher Rother gegenüber 'Capital'. Um VW-Besitzer von einer Zustimmung zum Vergleich abzuhalten, biete Profin den Klägern "eine Sofortentschädigung in gleicher Höhe wie VW und die Perspektive auf deutlich mehr".
Entscheidung zu Entschädigungsofferte bis Mitte April
Den rund 260.000 anspruchsberechtigten VW-Diesel-Besitzern, die geklagt hatten, muss VW bis zum 20.03.2020 einen konkreten Geldbetrag anbieten. Bis zum 20.04.2020 haben die Betroffenen dann Zeit, sich für oder gegen die Entschädigungsofferte zu entscheiden. Wer annimmt, verzichtet auf weitere Ansprüche.
Rother: Klage bringt das Zwei- bis Dreifache
Bei dieser Regelung zahlt VW auch die Kosten für eine weitere Rechtsberatung – aber nur, wenn der Anwalt die Annahme des VW-Angebots empfiehlt. Auch diesen Teil des ausgehandelten Vergleichs greift der Finanzierer an, indem er Anwälten im Falle einer Ablehnung eine höhere Gebühr zahlt. "In den allermeisten Fällen wird das Angebot ein schlechtes Geschäft für die Betroffenen sein", warnt Rother. Er gehe davon aus, dass Kunden mit einer Klage das Zwei- bis Dreifache als Ausgleich erstreiten können.