"Preis für gute Gesetzgebung" verliehen

Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung hat drei Gesetzesinitiativen und erstmals einen Nachwuchsentwurf prämiert. Im Fokus stehen laut Jury Verständlichkeit, Praxistauglichkeit und digitale Innovation.

Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) hat zum achten Mal den "Preis für gute Gesetzgebung" verliehen. Unter der Schirmherrschaft von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sind drei Gesetzesvorhaben ausgezeichnet worden, die nach Ansicht der Jury beispielhaft für Qualität und Praxistauglichkeit stehen. Der Preis ist mit insgesamt 3.000 Euro dotiert.

Zu den Hauptpreisträgern zählt der Vorentwurf eines Europäischen Wirtschaftsgesetzbuchs der Gesellschaft Henri Capitant. Laut DGG bündelt der Entwurf zentrale wirtschaftsrechtliche Vorschriften in einem europäischen Kodex und schafft damit mehr Klarheit und Einheitlichkeit. Ebenfalls prämiert wurde das Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg, das nach Auffassung der Jury Planungsverfahren modernisiert und die Digitalisierung in der Landesplanung "konsequent vorantreibt". Der dritte Hauptpreis ging an das Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters, das den digitalen Datenaustausch zwischen Behörden verbessern soll.

Auch Städte und Studierende ausgezeichnet

Darüber hinaus hat die DGG Anerkennungspreise vergeben: an die Stadt Mannheim für ihre Richtlinie zum "FrauenNachtTaxi" und an die Stadt Schorndorf für eine Dienstanweisung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Beide Vorhaben sind nach Einschätzung der Jury praxisnah und modellhaft.

Erstmals gab es auch einen Nachwuchspreis. Ausgezeichnet wurde ein Entwurf von drei Studierenden der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Sicherstellung der anwaltlichen Versorgung in strukturschwachen Regionen. Der Vorschlag überzeugte die Jury durch fachliche Tiefe und praxisorientierte Anreize.

"Die Qualität der Gesetzgebung ist entscheidend für das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und die Sicherung unseres Wirtschaftsstandorts", erklärte Günter Krings, Vorsitzender der DGG und Mitglied des Bundestages. Gute Gesetze seien verständlich, aufwandsschonend und evaluierbar – die ausgezeichneten Vorhaben sollten zeigen, "wie qualitätsvolle Gesetzgebung gelingen kann."

Redaktion beck-aktuell, js, 12. November 2025.

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