Polnisches Parlament wählt umstrittene Verfassungsrichter

Polens Parlament hat zwei ehemalige Abgeordnete der nationalkonservativen Regierungspartei PiS zu neuen Richtern am Verfassungsgericht bestimmt. Die als ideologische Hardliner des Regierungslagers bekannten Juristen Krystyna Pawlowicz und Stanislaw Piotrowicz wurden am 21.11.2019 mit den Stimmen der PiS in ihre Ämter gewählt. Dritter neuer Verfassungsrichter wird der Danziger Juraprofessor Jakub Stelina, um dessen Kandidatur es weniger Kontroversen gegeben hatte.

Verbalattacken auf politische Gegner

Die 67 Jahre alte Juraprofessorin Pawlowicz saß bis zur Parlamentswahl im Oktober für die PiS als Abgeordnete im Sejm. Sie ist für ihre Verbalattacken auf politische Gegner ebenso bekannt wie für ihre antideutsche Haltung und ihre Kritik an der Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel, der sie eine Islamisierung Europas vorwirft.

Federführend beim Umbau des polnischen Justizsystems

Der 67 Jahre alte Piotrowicz war gemeinsam mit Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro federführend beim Umbau des polnischen Justizsystems, den die PiS seit 2015 betreibt. Das Verfassungsgericht war seinerzeit die erste Einrichtung, an der die PiS Veränderungen vornahm.

Richterorganisation besorgt

Die Richterorganisation "Iustitia" kritisierte die Wahl der neuen Verfassungsrichter. "Wenn aktive Politiker zu Verfassungsrichtern berufen werden, dann verringern sich das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit des Gerichts zu einem Punkt, wo es nicht mehr als Organ der Justiz wahrgenommen wird, sondern als dritte Kammer des Parlaments", sagte "Iustitia"-Sprecher Bartlomiej Przymusinski.

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2019 (dpa).