Polnischer Senat stimmt gegen Gesetz zur Richter-Disziplinierung

Die zweite Kammer des polnischen Parlaments hat ein Gesetzesprojekt der nationalkonservativen Regierungspartei PiS zur Disziplinierung von Richtern abgelehnt. Der von der Opposition dominierte Senat stimmte am 17.01.2020 mit 51 von 99 Stimmen für einen entsprechenden Antrag. Das letzte Wort über den Gesetzentwurf hat allerdings die erste Kammer des Parlaments, der Sejm.

Verabschiedung des Gesetzes dennoch möglich

Im Sejm hat die PiS die absolute Mehrheit und kann das Gesetz trotz der Ablehnung des Senats verabschieden. "Wir werden im Sejm konsequent dafür kämpfen, dass das Gesetz angenommen wird", kündigte Vize-Justizminister Sebastian Kaleta nach dem Votum des Senats an.

Vorhaben national und international in der Kritik

Die Novelle hatte in Polen landesweite Demonstrationen ausgelöst. Auch die Venedig-Kommission, die Mitgliedsstaaten des Europarats verfassungsrechtlich berät, sowie die EU-Kommission hatten an Warschau appelliert, das Vorhaben zu stoppen. Es sieht vor, dass Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, eines Gerichts oder einer Kammer infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen.

Unabhängigkeit polnischer Richter in Gefahr

Die Venedig-Kommission hatte am 16.01.2020 mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht die Unabhängigkeit polnischer Richter weiter untergräbt. Das Gesetzesvorhaben bringe Richter in eine "unmögliche Situation". So drohten ihnen Disziplinarverfahren für Entscheidungen, die aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention oder unter EU-Recht erforderlich seien.

Polens Justizminister weist Kritik zurück

Polens Justizminister Zbigniew Ziobro hatte die Kritik der Verfassungsexperten von der Venedig-Kommission als "Parodie" zurückgewiesen und von einer "neokolonialen" Haltung mancher EU-Mitgliedstaaten gegenüber Polen gesprochen. Die PiS hat in den vergangenen Jahren das Justizwesen umgebaut. Die EU-Kommission hat wegen strittiger Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof erhoben.

Vorhaben kommt wahrscheinlich zum Abschluss

Nach der Ablehnung durch den Senat landet der Gesetzentwurf nun wieder im Sejm. In dieser ersten Kammer des Parlaments hat die PiS 235 der 460 Sitze. Mit ihrer absoluten Mehrheit können die Nationalkonservativen das Negativvotum des Senats überstimmen und das Gesetz verabschieden. Anschließend muss es noch von Präsident Andrzej Duda unterschrieben werden. Duda stammt aus den Reihen der PiS. Es gilt als wahrscheinlich, dass er das Vorhaben unterstützt.

Redaktion beck-aktuell, 20. Januar 2020 (dpa).