Polen wegen Grundrechte-Erklärung in der EU isoliert

Bei Beratungen über die Umsetzung der europäischen Grundrechte-Charta ist es am 11.10.2018 im Kreis der EU-Justizminister zu Differenzen gekommen. Polen protestierte nach Angaben von Diplomaten gegen einen Hinweis auf die Diskriminierung von Schwulen und Lesben und trug eine geplante Erklärung der Minister nicht mit. Der österreichische Verfassungsminister Josef Moser bestätigte den Vorgang am Abend.

Teilnehmer sprechen von präzedenzlosem Vorgang

Zur Debatte stand eine offizielle Erklärung – sogenannte Ratsschlussfolgerungen – zur Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die jedes Jahr abgegeben wird. Neben allgemeinen Bekenntnissen zur EU als Wertegemeinschaft mit Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit enthält sie eine Art Bilanz zum Stand der Grundrechte in der EU. Teilnehmer berichteten aus der Sitzung, die Spannung im Raum sei deutlich spürbar gewesen. Einige Vertreter hätten es als Schande bezeichnet, dass sich die EU-Länder nicht auf eine gemeinsame Position beim Thema Grundrechte hätten einigen können. "Das ist ein präzedenzloser Vorgang", hieß es in Teilnehmerkreisen.

Polen verteidigt sich gegen Vorwürfe

Der Streit mit Polen entzündete sich nach Angaben von Teilnehmern an einer Passage mit dem Hinweis, dass sexuelle Minderheiten häufig Opfer von Diskriminierung, Gewalt und Hass seien. Man nehme die Maßnahmen der EU-Kommission zur Förderung der Gleichstellung von LGBT-Personen mit Interesse zur Kenntnis. Diese Formulierung habe Polen nicht mittragen wollen, hieß es. Polen begründete sein Veto damit, dass in der Erklärung nicht auch der Schutz für Christen und Juden vor Diskriminierung "in gleicher Weise" wie für LGBT-Personen, Kinder von Immigranten oder Frauen betont worden sei. Religiöser Hass vergifte Europa und untergrabe demokratische Prinzipien, hieß es in einer Mitteilung des polnischen Justizministeriums. Polen verstehe sich als Verteidiger der Grundrechte und achte diese selbstverständlich.

Erforderliche Einstimmigkeit nicht erreicht

Da Einstimmigkeit erforderlich war, kam der Beschluss nicht zustande. Stattdessen gab es eine gleichlautende Erklärung des Ratsvorsitzes aus Österreich, der sich alle anderen EU-Staaten bis auf Polen anschlossen. Minister Moser sagte, damit habe "der Rat sich mit Ausnahme im Wesentlichen der Stimme von Polen zu den Grundrechten bekannt". 

Ähnliche Lage 2017 bei EU-Gipfel

Die nationalkonservative Regierung in Warschau hatte sich 2017 bei einem EU-Gipfel schon einmal in ähnlicher Weise isoliert: Damals versuchte das Land als einziges, die Bestätigung des aus Polen stammenden Ratspräsidenten Donald Tusk im Amt zu verhindern. Polen steht seit knapp einem Jahr wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten am Pranger. Die EU-Kommission hat ein Rechtsstaatsverfahren eröffnet, weil sie die Justizreformen der nationalkonservativen Regierung als Risiko für die Gewaltenteilung sieht. Der Konflikt am 11.10.2018 hatte damit allerdings nicht direkt zu tun.

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2018 (dpa).