Polen gibt im Streit um Justizreformen nicht nach

Im Streit um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz zeichnet sich eine weitere Eskalation ab. Die Regierung in Warschau ließ am 28.08.2017 eine Frist der EU-Kommission tatenlos verstreichen. Stattdessen teilte sie der Brüsseler Behörde lediglich erneut mit, dass sie die Kritik an ihren Justizreformen für gegenstandslos halte. "Die Bedenken der EU-Kommission sind unbegründet", erklärte das Warschauer Außenministerium auf seiner Webseite. Die Änderungen in Polens Justiz würden europäischen Standards entsprechen.

Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag droht

In einem Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen hatte die EU-Kommission die Regierung in Warschau am 26.07.2017 aufgefordert, alle kritisierten "Missstände binnen eines Monats" zu beseitigen. Da die polnische Regierung nichts in diese Richtung unternommen hat, droht ihr nun ein Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag. Dieser sieht vor, dass Staaten, die schwerwiegend und anhaltend gegen europäische Grundprinzipien verstoßen, das Stimmrecht bei Abstimmungen im EU-Ministerrat entzogen werden kann.

EU will Stellungnahme prüfen

Konkret ist die EU-Kommission der Meinung, dass nach mehreren Reformen die Unabhängigkeit der polnischen Justiz nicht mehr gewährleistet ist. Deswegen verlangt sie als "Hüterin der Verträge", die Gesetze zur Justizreform entweder zurückzunehmen oder in Übereinstimmung mit EU-Standards zu bringen. Die EU-Kommission wollte am 28.08.2017 nicht über den weiteren Verlauf des Verfahrens spekulieren. Die Stellungnahme der polnischen Regierung werde zunächst "sorgfältig geprüft" werden, hieß es.

Redaktion beck-aktuell, 28. August 2017 (dpa).