Polen: Präsident Duda präsentiert Gegenvorschlag für umstrittene Justizreform

Polens Präsident Andrzej Duda hat Gegenvorschläge für die umstrittene Justizreform der Regierung gemacht und eine Verfassungsänderung vorgeschlagen. Der Präsident präsentierte am 25.09.2017 seine Version für die Reform, mit der die Regierung weniger Einfluss bei der Ernennung von Richtern hätte und stattdessen die Position des Präsidenten stärker würde.

Präsident konkretisiert Veto mit Gegenvorschlag 

Gegen zwei von drei Gesetzen dieser Reform hatte Andrzej Duda im Juli ein Veto eingelegt, nachdem es zu Protesten in allen Großstädten des Landes gekommen war. Opposition und viele unabhängige Rechtsexperten hielten die Reform für verfassungswidrig, da sie der Regierung eine Einflussnahme auf die Justiz ermöglicht hätte. Eine der vom Präsidenten vorgelegten Änderungen betrifft das Gesetz über den Landesjustizrat (KRS), eine Kammer, die die Richter an Polens Gerichten wählt. Der umstrittene Gesetzesentwurf des Justizministeriums, den der Präsident im Juli abgelehnt hat, hatte vorgesehen, dass die Richter in dieser Kammer von einer einfachen Mehrheit des Parlaments gewählt werden, also einer Einflussnahme durch die Politik ausgesetzt wären.

Dudas Gesetzesvorschlag sieht Zweidrittel-Mehrheit für die Wahl der Richter vor

Dudas Gesetz sieht nun vor, dass eine Zweidrittel-Mehrheit für die Wahl der Richter im KRS notwendig ist, damit sie nicht nur von einer Partei gewählt werden können. Wenn sich das Parlament jedoch nicht innerhalb von zwei Monaten auf einen Richter einigen kann, soll der Präsident selbst die Richter wählen. Da dies möglicherweise verfassungswidrig sei, habe der Präsident einen Entwurf für eine Verfassungsänderung vorbereitet. Wenn er die Sicherheit habe, dass eine Zweidrittelmehrheit für diese Verfassungsänderung zustande komme, wolle er den Entwurf dem Parlament vorlegen.

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2017 (dpa).