PKK-Führer Öcalan scheitert vor EGMR: Keine Misshandlung in Haft

Der inhaftierte PKK-Führer Abdullah Öcalan ist mit einer Beschwerde über angebliche Misshandlungen im Gefängnis gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies seinen Antrag am 27.09.2018 als unzulässig zurück (Az.: 12261/10).

Keine Anhaltspunkte für Misshandlungen

Der Führer der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sitzt seit 1999 auf der Gefängnisinsel Imrali in der Türkei in Haft. Vor dem EGMR hatte er geltend gemacht, dass er 2008 bei einer Durchsuchung seiner Zelle von Wärtern misshandelt worden sei. Die Straßburger Richter sahen dafür jedoch keine Anhaltspunkte. Öcalan sei am Tag der Durchsuchung und danach von Ärzten untersucht worden, die keinerlei Verletzungen oder psychische Belastung bei ihm festgestellt hätten, hieß es. Öcalan selbst habe die nun vorgeworfenen Vorfälle vor den Ärzten gar nicht erwähnt.

Kein Verstoß Folter-Verbot der EMRK

Auch bei einem Besuch des Anti-Folter-Komitees des Europarats sei davon keine Rede gewesen. Daher habe die Türkei nicht gegen das Folter-Verbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Als die Misshandlungsvorwürfe im Herbst 2008 publik wurden, gingen Zehntausende Kurden in der Türkei aus Protest auf die Straße. Bereits 2005 hatte der EGMR das Verfahren gegen Öcalan als unfair bezeichnet und die Türkei zu einer Entschädigungszahlung von 120.000 Euro verurteilt.

EGMR, Entscheidung vom 27.09.2018 - 12261/10

Redaktion beck-aktuell, 27. September 2018 (dpa).