EU-Parlament verschärft EU-Vorschriften zu Bioprodukten

Die Europäische Union will mit neuen Vorschriften die hohe Qualität von Bio-Lebensmitteln gewährleisten. Wie das Europäische Parlament mitteilte, gaben die Abgeordneten am 19.04.2018 mit 466 "Ja"-Stimmen bei 124 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen grünes Licht für die Neufassung der EU-Verordnung über den Biolandbau. Nach der Neuregelung sollen künftig Kontrollen vor Ort und bei allen Betreibern durchgeführt werden, mindestens einmal jährlich oder alle zwei Jahre, wenn in den vergangenen drei Jahren kein Betrug festgestellt wurde. Einfuhren sollen in Zukunft den EU-Normen entsprechen müssen. Die derzeitigen Gleichwertigkeitsvorschriften, nach denen Nicht-EU-Länder ähnliche, aber nicht identische Standards einhalten müssen, sollen innerhalb von fünf Jahren auslaufen.

Angebot von Saatgut und Tieren aus ökologischer Produktion soll erhöht werden

Vorgesehen ist eine Erhöhung des Angebots an Saatgut und Tieren aus ökologischer Produktion, um den Bedürfnissen der Bio-Landwirte gerecht zu werden: Ausnahmen, die die Verwendung von Saatgut und Tieren aus konventioneller Produktion in der ökologischen Erzeugung erlauben, sollen im Jahr 2035 auslaufen. Gemischte landwirtschaftliche Betriebe, also solche, die sowohl konventionelle als auch biologische Lebensmittel erzeugen, dürfen nach den Plänen des Parlaments weiterhin auf diese Weise arbeiten, vorausgesetzt, dass der konventionelle Landbau klar und deutlich vom ökologischen Landbau getrennt und unterschieden wird. Eine Gruppenzertifizierung soll es Kleineerzeugern künftig ermöglichen, Zeit und Geld beim Umsatteln auf ökologischen Landbau zu sparen.

Besserer Schutz gegen Verunreinigungen

Landwirte und andere Akteure in der Lebensmittelversorgungskette sind nach der Neuregelung verpflichtet, eine Reihe neuer Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen anzuwenden. Wenn der Verdacht besteht, dass ein nicht zugelassenes Pestizid oder Düngemittel vorhanden ist, soll das Endprodukt erst nach weiteren Untersuchungen das Bio-Label bekommen. Wenn die Verunreinigung absichtlich erfolgt ist oder der Betreiber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, soll das Produkt seinen Bio-Status verlieren. Mitgliedstaaten, die derzeit Schwellenwerte für nicht zugelassene Stoffe in ökologischen Lebensmitteln, wie Pestizide, anwenden, sollen dies auch weiterhin tun können, wenn sie anderen EU-Ländern, die die EU-Vorschriften erfüllen, den Zugang zu ihren Märkten gestatten.

Neuregelung gilt ab 2021

Der vereinbarte Text muss noch vom Rat der EU-Minister förmlich gebilligt werden, bevor er in Kraft treten kann. Die Verordnung ist ab dem 01.01.2021 wirksam.

Redaktion beck-aktuell, 20. April 2018.