Die Enthüllungen der sogenannten Panama Papers haben dem deutschen Fiskus nach Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" deutliche Mehreinnahmen beschert. Durch hohe Steuernachzahlungen und Strafeinnahmen seien insgesamt 140 Millionen Euro verbucht worden, meldeten die Medien am 26.04.2018. Insgesamt führten die Ermittlungen demnach bislang zu 71 Strafverfahren, in weiteren mehr als 2000 Fällen liefen derzeit noch Ermittlungen.
Bericht über 200.000 Briefkastenfirmen
Im April 2016 hatte ein internationales Netzwerk von Journalisten über rund 200.000 von der Kanzlei Mossack Fonseca gegründete Briefkastenfirmen berichtet, in denen Politiker, Prominente und Sportler ihr Vermögen geparkt haben sollen. Die Veröffentlichung führte zu Ermittlungen auf der ganzen Welt und zu einer Debatte über Steueroasen und Geldwäsche.
Redaktion beck-aktuell, 27. April 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Beckschäfer, Gesetzgeberische Reaktion auf die „Panama-Papers“,
ZRP 2017, 41
Papathanasiou, Die „Panama Papers“ im Lichte des Besonderen Teils des StGB, JA 2017, 88
OLG Stuttgart, Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit Berichterstattung zu „Panama Papers“, NJOZ 2017, 1424
v. Schweinitz/Schneider-Deters, Der Entwurf des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes – Die Retourkutsche des Gesetzgebers auf die „Panama Papers“, IStR 2017, 344
Schuhr, Strafrechtliche Relevanz der „Panama Papers“ de lege lata: Untreue, Steuerhinterziehung, Geldwäsche etc.,
NZWiSt 2017, 265
Demuth, Panama Papers – Konsequenzen für die Compliance Praxis?,
CCZ 2016, 139
Aus dem Nachrichtenarchiv
Schon drei Mal: Panama Papers, Bahamas Liste und nun Paradise Papers, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.11.2017, becklink 2008225