Bis 1995 hatte Mohamedou Ould Slahi in Deutschland mit Abschluss Elektrotechnik studiert. Im Jahr 2000 verurteilte ihn das AG Duisburg wegen Sozialleistungsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe. Die Stadt Duisburg wies den aus Mauretanien stammenden Mann daraufhin Ende 2000 aus dem Bundesgebiet aus. Aus seiner Heimat Mauretanien wurde Mohamedou Ould Slahi 2002 nach Jordanien und später nach Afghanistan verschleppt. Von dort aus landete er in Guantánamo. 14 Jahre lang war er in dem US-Gefangenenlager inhaftiert.
Aus der Ausweisung aus Deutschland im Jahr 2000 folgte nach damaligem Recht ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot. 2020 beantragte Mohamedou Ould Slahi, dieses Verbot zu befristen. Die Stadt Duisburg entschied 2022, er dürfe für weitere 20 Jahre nicht in das Bundesgebiet einreisen und sich hier aufhalten. Er sei nach wie vor mit der Terrororganisation Al-Qaida und in die Terroranschläge vom 11. September verstrickt und damit weiterhin eine Gefahr für die Sicherheit.
Mohamedou Ould Slahi klagte und bekam recht. Das VG Düsseldorf verpflichtete die Stadt, das Einreise- und Aufenthaltsverbot auf sofort zu befristen. Da die zugrunde liegende Ausweisung aus dem Jahr 2000 allein auf den Sozialleistungsbetrug gestützt gewesen sei, müsse die von der Stadt angeführte Terrorgefahr außer Betracht bleiben.
Wiedereinreise möglich
Dieses Urteil hat das OVG jetzt im Ergebnis bestätigt, jedoch mit anderer Begründung (Urteil vom 02.02.2026 – 18 A 109/24): Spätestens seitdem der Mauretanier während des Berufungsverfahrens niederländischer Staatsangehöriger und damit EU-Bürger geworden ist, könne ihm das aus der Ausweisung wegen Sozialleistungsbetrugs folgende gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht mehr entgegengehalten werden. Denn es sei automatisch erloschen.
Die Übergangsvorschrift des seit 2005 geltenden Aufenthaltsgesetzes, die die Fortgeltung von noch nach altem Recht (Ausländergesetz 1990) entstandenen Einreise- und Aufenthaltsverboten anordnet, sei auf den Niederländer als freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger seit dem Rückführungsverbesserungsgesetz aus Februar 2024 nicht mehr anwendbar.
Terrorgefahr offen
Auf die Frage, ob von Mohamedou Ould Slahi derzeit eine Terrorgefahr für die Bundesrepublik ausgehe, wie von der Stadt Duisburg angeführt, kam es laut OVG in dem Berufungsverfahren nicht an. Das Gericht ließ auch offen, ob eine zukünftige Feststellung des Verlustes der EU-Freizügigkeit und ein neues Einreise- und Aufenthaltsverbot auf eine solche Gefahr gestützt werden könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum BVerwG zu.
In Guantánamo, wo Mohamedou Ould Slahi von 2002 bis 2016 inhaftiert war, wurde er nach eigener Aussage schwer misshandelt und gefoltert. Die USA wollten von ihm nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Informationen zu Terrorgruppen erhalten.
Der Fall von Mohamedou Ould Slahi hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Hollywood verfilmte sein autobiographisches Buch "Das Guantánamo-Tagebuch" unter dem Titel "Der Mauretanier". Der Film lief 2021 mit Jodie Foster als Menschenrechtsanwältin und Benedict Cumberbatch als Ermittler in den Kinos und war auch im deutschen Fernsehen zu sehen.
Nach Angaben des Anwalts arbeitet sein Mandant heute als Schriftsteller und Autor. Für seine Projekte reise er immer wieder in zahlreiche europäische Länder, auch um dort Preise entgegenzunehmen oder Premieren seiner Theaterstücke zu besuchen. Er habe eine familiäre Bindung zum Rheinland. Aus diesem Grund, so sein Anwalt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung in Münster, wolle sein Mandant wieder nach Deutschland einreisen dürfen. Für die Verhandlung in Münster hatte das OVG sein Erscheinen nicht angeordnet.


