Gasbohrung bei Borkum: OVG Lüneburg bestätigt Sofortvollzug

Im Streit um Erdgasbohrungen in der Nordsee hat das OVG Lüneburg den Sofortvollzug bestätigt. Anhaltspunkte, dass die Bohrungen Probleme für das Borkumer Grundwasser darstellen würden, gebe es keine. Trotz Klage dürfen die Arbeiten also beginnen. 

Das OVG Lüneburg hat mit Beschluss vom 27. Januar 2026 den Sofortvollzug für ein umstrittenes Gasförderprojekt vor Borkum bestätigt. Ein Eilantrag der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist gegen den Planfeststellungsbeschluss blieb erfolglos, wie das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mitteilte. Die Entscheidung sei unanfechtbar. Damit habe die noch offene Klage gegen das Projekt keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht bestätigte dies.

Das niederländische Unternehmen One-Dyas will von einer Plattform im niederländischen Teil der Nordsee aus auch in deutsches Hoheitsgebiet bohren und dort Erdgas fördern. Der Planfeststellungsbeschluss war im August 2024 erlassen worden, später ordnete das LBEG den Sofortvollzug an, der nun vor Gericht bestätigt wurde.

OVG sieht keine Probleme fürs Grundwasser

Nach Angaben des OVG wurden keine Gründe dargelegt, die auf eine voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Genehmigung hindeuten würden. Risiken wie mögliche Erdbeben oder Bodenabsenkungen seien im Verfahren untersucht worden. Auswirkungen auf Borkums Grundwasservorkommen seien demnach nicht zu erwarten.

Dem LBEG zufolge seien inzwischen auch der Hauptbetriebsplan sowie ein Sonderbetriebsplan für eine erste Bohrung genehmigt. Für eine Förderung von Erdgas auf deutscher Seite ist jedoch noch ein weiterer Sonderbetriebsplan nötig.

Das Gasfeld liegt teils im niederländischen, teils im deutschen Seegebiet. Auf niederländischer Seite hat die Förderung bereits begonnen. Ein Staatsvertrag zur Aufteilung der Fördermengen ist unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Redaktion beck-aktuell, sst, 30. Januar 2026.

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