OVG Bremen untersagt Seehofer Vorverurteilung ehemaliger BAMF-Chefin

Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine weitere Vorverurteilung der geschassten Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle verboten. Dem Bundesinnenministerium werde es künftig untersagt zu behaupten, ein Bericht der internen Revision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe im Mai 2018 ergeben, "dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet werden", teilte das Gericht am 10.09.2018 in Bremen mit (Az.: 2 B 213/18).

Gesetzesverstoß der Außenstellenleiterin noch nicht erwiesen

Dies hatte das Innenministerium im Mai 2018 in einer Pressemitteilung erklärt. Ob die Außenstellenleiterin vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen habe, sei noch Gegenstand laufender Ermittlungen, so das Gericht.

Ermittlungen wegen möglicherweise unrechtmäßig positiv beschiedener Asylanträge

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die frühere Leiterin der Außenstelle. Die Bremer Behörde war im Frühjahr 2018 in den Verdacht geraten, dass dort unrechtmäßig Asylbescheide positiv entschieden wurden. Damals war von rund 1.200 Fällen die Rede. Eine Kontrolle ergab dann aber nach dem abschließenden Prüfbericht lediglich 145 Verstöße. Das seien rund 1,1% aller Verfahren, teilte das BAMF in Nürnberg vergangene Woche mit.

OVG Bremen, Entscheidung vom 10.09.2018 - 2 B 213/18

Redaktion beck-aktuell, 11. September 2018 (dpa).